...wünscht Rektor Hommelhoff den DoktorandInnen der Uni Heidelberg bei ihren Promotionsvorhaben in einem Schreiben vom 18.3. Weiterhin viel Erfolg wünschen wir dem Rektorat bei ausnahmsweise mal eher studifreundlichen Mauscheleien sowie dem MWF bei seinen gewohnt dilettantischen Versuchen, das UG mit mehr Folterinstrumenten anzureichern.
In diesem Fall geht es um den verordneten Rausschmiss von DoktorandInnen, über den wir im Februar berichtet hatten. Offenbar hat sich das Rektorat etliche unserer Einwände zu Herzen genommen und informierte die betroffenen DoktorandInnen schon am 4. März, dass das Rektorat am 27. Februar beschlossen habe, sie würden nicht exmatrikuliert, weil gerade noch eine Anfrage an das MWF laufe und dessen Reaktion abgewartet werden solle (nebenbei bemerkt hätten wir dem Rektorat abgeraten, hier zu warten, da das MWF nicht gerade für blitzartige Reaktionen bekannt ist).
Zu dieser erfreulichen Nachricht gesellte sich zwei Wochen später eine weitere, in der zu lesen stand, die Uni wolle "die Immatirkulation von Promotionsstudierenden gemäßt § 54 Abs. 4 UG (in der derzeit geltenden Fassung) nicht anwenden." Das ist zwar nett, mensch fragt sich aber, ob die Begründung, diese Sozialleistung erfolge "im Hinblick auf eine geplante Änderung des Universitätsgesetzes zum 01. Januar 2003 [...] und wegen des Fehlens einer Härtefallregelung in der derzeit geltenden Fassung des § 54 Abs. 4 UG" nicht auch in anderen Fällen Anwendung finden konnte und könnte -- Studien- und Einschreibegebühren, die Orientierungsprüfung und Zwangsberatung oder Zwangsexmatrikulation (jetzt mit B/M-Studiengängen groß im Kommen) fallen uns da ohne weiteres Nachdenken einfach so mal ein.
Aber: DoktorandInnen haben offenbar den ersten Schritt zur Menschwerdung in der Habilitation schon gemacht und damit auch Anspruch auf einen kurzen Gedanken der Damen und Herren in der Alten Uni. Ihr anderen, die ihr wohl nur niedere Weihen empfangen werden: Zahlt, büffelt und fliegt.