Die gute Nachricht zuerst: Die Verwaltung gibt sich immer mehr Mühe, das Zulassungsinfo -- eine Broschüre, in der künftige Studis über die immer konfuser werdenden Zulassungsbedingungen an der Uni Heidelberg aufgeklärt werden sollen -- ansprechender zu gestalten. Ob man dazu auch Hochglanzumschläge mit bunten Logos braucht, sei einmal dahin gestellt, eine übersichtlichere und an den Fragen der künftigen Studierenden orientierte Gestaltung ist jedenfalls eine gute Sache.
Keine gute Sache ist aber, dass dabei der Inhalt dann und wann unter die Räder kommt. Was die Auskünfte für künftige Lehramtsstudierende angeht, einer Gruppe, der nicht erst seit PISA die besondere Zuwendung der Redaktion gilt, finden sich auf S.14 unter der Überschrift „Latinum“ (Teil-)Studiengänge, für die das Latinum erforderlich bzw. evtl. weitere Sprachanforderungen zu erfüllen sein sollen. Darunter sind zum Beispiel: Deutsch/Lehramt, Englisch/Lehramt, Russisch/Lehramt. In diesen Studiengängen kann das Latinum zwar nach landläufiger Meinung nur nützen, doch vorgeschrieben ist es nicht. Für Englisch gilt das immerhin bereits seit 2001, in Deutsch und Russisch gar seit 20 Jahren. Und für Russisch sind nach Prüfungsordnung nicht einmal weitere Sprachkenntnisse erforderlich.. Die Redaktion wird die Auflistung in den nächsten Wochen anhand der Prüfungsordnungen genauer überprüfen und über eventuelle weitere Fehler informieren.
Arme LehrämtlerInnen, möchte man da sagen, denn sie werden an der Uni oft genug nicht so besonders ernst genommen und unnötigerweise hierhin und dorthin geschickt. Es wird sogar kolportiert, dass auch die neue Dezernentin für Studium und Lehre zu Beginn ihrer Amtszeit nicht so recht einsehen wollte, warum die Uni z.B. Infoveranstaltungen über die neue Lehramtsprüfungsordnung machen sollte (eine solche Veranstaltung fand auf Betreiben des ZSW dann übrigens doch statt...).
Doch nicht nur in Sachen Latinum ließen es die Zulassungsinfo-AutorInnen an Sorgfalt fehlen: Falsch ist auch der Hinweis auf S. 12 im Abschnitt „Zuständigkeiten bei Anrechnungs- und Prüfungsfragen“. Demnach werden Prüfungsleistungen fürs Lehramtsstudium vom zuständigen Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät anerkannt. Viel Glück dabei, denn zuständig ist eigentlich die jeweilige Institutsleitung (die euch dann zwar vermutlich zum Fachstudienberater schicken wird, aber trotzdem zu unterschreiben hat -- oder eben auch nicht). Details verrät euch sicher jedeR MitarbeiterIn im Studierendensekretariat.
Große Begeisterung in der Redaktion -- schon, weil davon alle Studierenden betroffen sind -- rief der Hinweis auf die "Orientierungsprüfungsbeauftragten" auf S. 13 hervor (die gibt es aber tatsächlich); die in Aussicht gestellte Orientierungsprüfungsbeauftragtenübersicht auf S.7 existiert leider nicht, es gibt nur eine Übersicht über die Fachstudienberatung. Die Sprechzeiten in vorlesungsfreien Zeit muss man gemäß dieser Ausführungen „direkt beim zuständigen Studiendekanat“ erfragen. Wo man erfährt, welches Studiendekanat zuständig ist -- und was das überhaupt ist --, ist leider nicht zu erfahren. Wer sich dann der Fakultätsübersicht auf S. 5 erinnert (by the way: in den Naturwissenschaften erfährt ersti da ja tatsächlich noch was, aber in der Altstadt sind ganz klar die Seminare die Anlaufstellen), wird dort leider nur in den allerseltensten Fällen eineN StudiendekanIn antreffen. Und die meisten StudiendekanInnen, vor allem in der Altstadt, werden vermutlich gar nicht wissen, dass sie laut UG für die Koordinierung der Fachstudienberatung zuständig sind. Da sollte man lieber im Institut nachfragen...
Sachdienliche Hinweise auf weitere Stilblüten und Fehler nimmt der UNiMUT gerne auch zur Weiterleitung an die Verwaltung entgegen. Unser Tipp für die nächste Ausgabe -- einfach mal vorher in Ruhe durchlesen lassen, denn auch in der ZUV gibt es fitte Leute, die manchen Fehler sofort entdeckt hätten.