Vor einer Woche -- am 15.8.2002 -- trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in Kraft. Die Hauptänderungen betreffen die Einführung von Studiengebühren (die so genannte "Studiengebührenfreiheit") und die Einführung von Studierendenschaften. Außerdem werden Bachelor- und Master-Abschlüsse Regelabschlüsse und befinden sich nicht mehr in einer "Erprobungsphase". Schließlich wurde noch an den dümmsten Regelungen der fünften Novelle ("Dienstrechtsreform") etwas gefeilt.
Die Regelung, dass das Landesrecht in "besonderen" Fällen Studiengebühren vorsehen kann, öffnet Gebührenmodellen aller Art, von Strafgebühren über Studienkontenmodelle bis hin zu hundsordinären Einschreibegebühren in beliebiger Höhe Tür und Tor. Die entwaffnende Ehrlichkeit der Begründung zur Gesetzesänderung, die stolz ausführt, derzeit würden in keinem Bundesland Gebühren erhoben, die mit der Regelung nicht vereinbar seien, mag angesichts des Getöses, das Bulmahn zwischenzeitlich veranstaltet hat, schon fast dreist anmuten. Jedenfalls: Die Gebühren in Baden-Württemberg oder Berlin, in Niedersachesen und Sachen und wer weiß wo noch überall, bekommen so nachträglich ihre Legitimation.
Die Verankerung der Verfassten Studierendenschaft im HRG, eine an sich positive Maßnahme, wird allerdings in Baden-Württemberg -- neben Bayern das einzige Land, in dem es keine Verfasste Studierendenschaft gibt -- vermutlich gar nicht umgesetzt werden. Er wolle, so erklärte Minister Frankenberg unlängst in einem Gespräch, bei der Umsetzung die hierzu mögliche Frist voll ausschöpfen. Und in jedem Fall erst mal den 22.9. abwarten -- sprich: man kann davon ausgehen, dass bei einem Kanzler Stoiber weder für Bayern noch für Baden-Württemberg eine Verfasste Studierendenschaft kommt.
FreundInnen des Legalesischen und andere Personen eher zweifelhafter emotionaler Gesundheit können das HRG6-Änderungsgesetz auch bei uns gespiegelt im Wortlaut nachlesen.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 30.11.2002, 07.05.2003, 26.11.2003, 07.06.2004, 30.09.2004, 26.01.2005