Exzellenter Verwaltungsdilettantismus

Oder: wie die Universität Heidelberg sich unbillig bereichert (10.03.2009)

Seit 1.3. hat an der Uni Heidelberg das Sommersemester angefangen - kaum vorstellbar bei dem Wetter, aber es ist so. Die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) hingegen scheint sich noch im Winterschlaf zu befinden, will man ihr nicht unterstellen, daß sie sich gegenüber den Universitätsmitgliedern unbillig bereichern möchte.

Aber was ist passiert? Das gewöhnliche, oder sagen wir dem Verwaltungsdeutsch gemäßen, das ordentliche Mitglied der Alma Mater mußte sich bis spätestens 15. Februar 2009 zurückmelden. Dies erfolgt in der Regel durch das Bezahlen einer Geldsumme, zusammengesetzt aus einem Verwaltungskostenbeitrag sowie einem Beitrag an das Studentenwerk Heidelberg, überdies - falls nicht befreit - der Studiengebühr. Beim Überschreiten der genannten Rückmeldefrist sind Mahngebühren fällig, beziehungsweise es droht die Exmatrikulation.

Letzteres ist für uns jetzt nicht von Belang, denn wir gehen vom Normalfall aus, der ordnungsgemäß erfolgten Rückmeldezahlung. Im Gegensatz zu Bürgerämtern oder auf den gewöhnlichen Konsum ausgerichteten Organisationen erhält das Universitätsmitglied keine Eingangsbestätigung der von ihm geleisteten Zahlung, sondern mit einer gewissen Verzögerung direkt die Papiere, welche ihm die Mitgliedschaft an der Universität bescheinigen, also Immatrikulationsbescheinigung und Studienausweis. Bisher jedenfalls.

Verwaltungskostenbeitrag?

Die Einführung des Verwaltungskostenbeitrages (40€) in Baden-Württemberg im Jahre 2003 ging nicht ohne Proteste einher und so versprach man eilig von Seiten der Landesregierung und Zentralen Universitätsverwaltungen eine erhebliche Verbesserung in der administrativen Betreuung der Studierenden.

Um diesen Artikel nicht unnötig mit bissigen Sarkasmus zu überfrachten, sei gleich gesagt, daß auf das Versprechen alsbaldige Ernüchertung folgte. Die von der Studierendenvertretung angemaßte Verlängerung der Öffnungszeiten der Studierendensekretariate in der ZUV wurde nur halbherzig umgesetzt: eine zusätzliche Nachmittagssprechstunde von 2 Stunden wurde eingeführt, dafür aber auch an anderer Stelle ein Vormittag gekürzt.

Endlich ein Fortschritt!?

Vor Beginn dieses Sommersemesters wurde dann endlich eine innovative Serviceverbesserung beworben, genannt "Online-Dienste". Nach Aussage der ZUV soll dies, Zitat: "einige Gänge ersparen und für Sie einiges vereinfachen und beschleunigen." Seinen praktischen Ausdruck hat dies im Selber-Ausdrucken des Studienausweises. Und zwar als Option für die, die sich den Ausweis nicht weiterhin zuschicken lassen wollen. Diese Leistungssteigerung scheint allerdings so kräfteraubend zu sein, daß die ZUV das alte Verfahren - nämlich die Papiere postalisch ihren Mitgliedern zukommen zu lassen - nach hinten verschieben muß, sprich erst in der Mitte des Monats März bewerkstelligen kann ... oder soll?!

Dies muß leider offen bleiben. Immerhin - um den Titel unseres Artikels zu bedienen - ist das Prozedere nicht unkoscher, denn auf Anfrage teilte die Telefonistin der Zentralen Anlaufstelle der ZUV mit (06221-545454), daß die Bescheinigungen nur deswegen so spät verschickt werden, DAMIT mensch sich das Papier selbst ausdruckt. Es macht schon stutzig, wenn Informationsportale so bereitswillig interne Verwaltungsabläufe erklären, und soll an dieser Stelle auch nicht weiter kommentiert werden. Vielleicht schafft es in der ZUV auch einfach niemand eine Seite zu programmieren, auf der man durch Anklicken des Satzes "ich möchte meine Unterlagen per Post zugeschickt bekommen" einen entsprechenden Vorgang initiiert.

Ein anderes Problem ist viel schwerwiegender und es ist auch der Anlaß vieler Klagen im Moment: Der "Online-Dienst" ist eine Kann-Option, gleichzeitig erwirbt das ordentliche Universitätsmitglied Ansprüche durch die Aufrechterhaltung der Immatrikulation - sofern es dies nachweisen kann. So ist der Studienausweis zum einen Voraussetzung zum Kauf eines Semestertickets und anderseits bereits selbst Fahrkarte. Denn in dem an das Studentenwerk zu zahlenden Betrag ist eine Komplementärfinanzierung des Semestertickets enthalten und diese berechtigt als sogenannte Abendregelung zum Fahren mit Bus und Bahn in der Großwabe Heidelberg.

TAN? Was ist das?

Es gibt nun Menschen, die keinen Drucker haben. Besonders Neuimmatrikulierte, zumal die, die nicht aus Heidelberg kommen, sondern vielleicht aus Kiel oder Kuala Lumpur, ziehen nicht mit kompletter EDV-Ausrüstung nach Heidelberg. Auch werden sie bisweilen noch in abgelegeneren Zimmern einquartiert, wo sie erst recht auf Bus und Bahn - also das Semesterticket - angewiesen sind und den Kauf eines Tickets dem eines Druckers vorzögen.

Andere wollen ihren Ausweis weiterhin zugeschickt bekommen - man vergleiche die TAN-Anleitung (http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/onlineservice/tan_list.html), oder befasse sich mit den digitalen Bearbeitungsmöglichkeiten heutiger Zeit. Wenn man sich aber den Studierendenausweis nicht selber ausdrucken kann oder will - kann man sich bei Prüfungen nicht ausweisen und zu Druckern nicht so leicht gelangen, abgesehen davon, daß man oft nur durch den Kauf einer Fahrkarte dorthin kommen kann.

Das hat alles nichts mit "Service" zu tun, ist sicherheitstechnisch extrem fragwürdig und zuletzt eine bodenlose Unverschämtheit. Auch ohne die perverse Parabel vom Kunden zu bemühen, ist offenkundig, daß die Zentrale Universitätsverwaltung sich durch die Externalisierung verpflichtender Aufgaben unbillig bereichert. Anders ausgedrückt: Wer 40€ Verwaltungskostenbeitrag bezahlt und sich den Studierendenausweis selbst ausdruckt, der zahlt womöglich bald auch fürs Essen in der Mensa, nur um es anschließend selbst zu kochen.

Na dann, guten Appetit!

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