Der RCDS hat wieder zugeschlagen: Mit der Partei im Rücken kam Amokkläger Rene Schneider (mensch spricht von gegenwärtig 18 Verfahren, die er gegen den AStA oder mit ihm zusammenhängende Organisationen am Laufen hat) beim Oberverwaltungsgericht Münster erneut mit einer Klage gegen die dortige Studivertretung durch. Diesmal gings um eine Veranstaltungsreihe der Fachschaft Geschichte, die ehemalige KZ-Häftlinge und Widerstandskämpfer gegen das Naziregime zu Gesprächen lud.
Verboten, so das OVG, weil "nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen", "inhaltlich-wertende Auseinandersetzungen mit Gegenständen des Studienfachs" gehören nicht zu den Aufgaben von ASten, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Die 500 Mark Zwangsgeld, die der AStA dafür abdrücken darf, sind Peanuts im Vergleich zu den ideellen Folgen des Urteils: In letzter Konsequenz wären damit praktisch alle Artikel im UNiMUT illegal und nicht mit den Aufgaben einer Studivertretung zu vereinbaren.
Und so überrascht es nicht, dass sich Widerstand regt: In Münster gab es vor gut einer Woche eine Demo mit immerhin 600 TeilnehmerInnen gegen diesen Unsinn mit Stempel vom Verwaltungsgericht, selbst Anke Brunn, Trothas nordrhein-westfälische Amtskollegin, hat sich in einer Grußbotschaft an den Münsteraner AStA für ein politisches Mandat und gegen die Rechtssprechung des OVG ausgesprochen. Näheres zum Thema ist auf einer WWW-Seite des AStA Münster zu finden.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 03.07.1997