KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Studentin gegen die gesetzlich angeordnete Zahlungspflicht von Rückmeldegebühren an Universitäten in Baden-Württemberg nicht angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei bereits wegen des nichtausgeschöpften Rechtsweges unzulässig, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Neben der eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz hat die Studentin auch Klage an den Fachgerichten erhoben. Dieses Verfahren ist laut Bundesverfassungsgericht noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.(ADN/jW)
(Junge Welt vom 1.4.98)
Die Junge Welt hätte vielleicht erwähnen können, warum gegen die Rückmelde-/Einschreibegebühren überhaupt Verfassungsklage erhoben wird; als elektronisches Medium haben wir den Vorteil, dass wir auf einen Artikel im letzten Jahr verweisen können, in dem dazu einiges steht -- und in dem auch schon vorhergesagt wird, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen. Selbst wenn sich die Verwaltungsgerichte Baden-Württembergs ausnahmsweite ganz fürchterlich beeilen, ist nicht vor 1999 mit einer Zulassung einer einschlägigen Klage vorm BVG zu rechnen. Und glaube keiner, das seine/ihre Hunnis verzinst zurückkommen, wenn das Verfassungsgericht für uns entscheidet. So ist das halt mit der Gerechtigkeit. Siehe auch die neue Initiative zum Treuhandkonto.