Studierende müssen Verwaltungskosten vorerst nicht zahlen - Gericht weist Exmatrikulationsdrohung des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums zurück (22.03.99, 14:25 Uhr)

Unimut aktuell dokumentiert eine Meldung von AP:

Studenten in Niedersachsen müssen den neuen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 100 Mark pro Semester vorerst nicht zahlen. «Die Hochschulen müßten zuerst ihre Immatrikulationsordung entsprechend ändern», sagte Richterin Angelika Schmidt in Hannover. Das dortige Verwaltungsgericht widersprach mit seinem am Montag veröffentlichten Beschluß dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium, daß zahlungsunwilligen Studenten mit Exmatrikulation gedroht hatte.

Das Verwaltungsgericht lehnte allerdings den Antrag eines Studenten auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags durch die Hochschule für Musik und Theater zum nächsten Semester ab. Der Aushang in der Hochschule sei nur ein Hinweis auf eine Zahlungspflicht, aber kein Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelfeingelegt werden könne.

Ein Sprecher des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Hannover verwies darauf, daß nach dem Landeshochschulgesetz eine Exmatrikulation allein Sache der Hochschulen und nicht des Wissenschaftsministeriums sei. An der Universität Hannover hätten 8.000 von 30.000 Studenten ihren zum nächsten Semester geforderten Verwaltungskostenbeitrag auf ein Treuhandkonto überwiesen. Es sei für die Hochschule gar nicht denkbar, die alle zu exmatrikulieren. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Hannover: 6 B 903/99)

Nachtrag (25.3.99): Zur Erläuterung ein paar Sätze von einem Vertreter des AStA Uni Oldenburg:

Das hört sich leider alles besser an, als es ist. Wir sind hier im AStA eher skeptisch. Das Gericht hat nur gesagt, daß die Leute, welche die 100 DM nicht zahlen, nicht exmatrikuliert werden dürfen, weil die Immatrikulationsordnungen geändert werden müßten. Das bedeutet:

- Wer nicht zahlt, wird zwar nicht geext, aber auch nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet, es gibt also kein Semesterticket, keine I-Bescheinigung, es kann keine Prüfung gemacht werden, etc.

- Die Immatrikulationsordnungen werden schnellstmöglich geändert. Wenn die Unis das nicht wollen, dreht das Land ein wenig am Geldhahn und schon wollen die Unis.

Das Verwaltungsgericht hat leider _nicht_ festgestellt, daß die Gebühren an sich nicht rechtmäßig sind, nur daß sie _so_ nicht erhoben werden dürfen. Ich persönlich habe bisher noch nicht gezahlt und werde erst dann jubeln, wenn ich trotzdem meine I-Unterlagen erhalte. Leider brauche ich Ostern das Semesterticket, also werde ich bis Ende des Monats noch schwach werden

Andreas (Öffreferent)

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