DPA meldet gerade, dasz die Klagen mehrerer Studierender gegen die 1000.- DM Studiengebühren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg nach zweistündiger Verhandlung abgelehnt wurden. Es gibt aber noch keine Begruendung des Urteils. Wer weitere Informationen will, soll sich an Richter am Verwaltungsgericht Dr. Treiber (0761/205-2772) oder Richter am Verwaltungsgericht Dickhaut (0761/205-2731), Verwaltungsgericht Freiburg, Dreisamstr. 9a, 79098 Freiburg wenden.
Der Kommentar dazu von der Fachschaftsrätevollversammlung (FSRVV) in Tübingen: Ein Erfolg für uns wäre eigentlich schon erstaunlich gewesen, wenn man die Erfahrungen aus den 100.- DM Rückmeldegebuehrenklagen zum Maszstab nimmt. Da sind nämlich sämtliche Entscheidungen in der ersten Instanz für uns negativ ausgefallen. Erst in der zweiten Instanz hat der VGH Mannheim sich dann unseren Argumenten angeschlossen. Deshalb: wir haben eine Schlacht verloren, aber noch nicht den Krieg. Es geht damit (für Freiburg) weiter in die zweite Instanz.
Für die anderen Klagen vor anderen Gerichten bedeutet dieses Urteil zwar leider eine Tendenz, die Gerichte könnten aber auch anders eintscheiden.
Mehr zum Thema sammelt der UStA Karlsruhe.
Nachtrag am 3.5.99: Ab heute ist die Urteilsbegründung des VG Freiburg im Netz einsehbar.