Thomas Oppermann, SPD-Minister für "Wissenschaft und Kultur" und schon berüchtigt für seine Version des Notopfer Trotha, eifert seinem Vorbild aus der christlichen Volkspartei weiter nach. In einer Presseerklärung von Gestern beschreibt er die Errungenschaften seines neuen Hochschulgesetzes. Fast alles daraus ist uns in Baden-Württemberg bereits wohlvertraut.
So wissen wir es etwa besser, wenn sich Oppermanns Pressesprecher zur Behauptung versteigt, der "Einfluss der Studierenden" werde "in der Lehre durch die Einführung von Studiendekanen und der Etablierung einer Kommission für Lehre und Studium gestärkt" (das Zeugma ist im Original vorhanden und stärkt den Verdacht, das Papier sei aus alten Trotha-Presseerklärungen zusammengepappt worden). Im Südwesten entlockt das keinem gremienvergrämten Studi mehr als ein müdes Lächeln: Wenn die die Studienkommission mal einen Raum findet darf mensch sich immer noch mit Leuten herumschlagen, deren Wahl in der Altstadt typischerweise so abläuft wie in dieser kleinen Szene dargestellt.
Einen Hochschulrat solls auch geben ("Externer Sachverstand"), und die Beförderung des Rektors zum absolutistischen Duodezfürsten ist auch nichts weiter Neues. Der Redakteur muss allerdings offen bekennen, von der Wendung "weitreichende Entscheidungskompetenzen im operativen und strategischen Geschäft" sehr beeindruckt zu sein.
Ein Gag ist laut Oppermann-Ministerium neu: Es soll künftig Stiftungshochschulen geben in Niedersachsen, ganz nach US-Vorbild, wo viele Unis als Non-Profits strukturiert sind. So neu ist das natürlich auch nicht, denn beispielsweise die Hochschule für Jüdische Studien hier in Heidelberg hat schon seit langem eben diese Rechtsform. Andererseits eröffnet das der bäuerlichen Notgemeinschaft in Gorleben (Niedersachsen!) vielleicht ganz neue Möglichkeiten zum Fundraising.
Um bei guten Nachrichten zu bleiben: Niedersachsen verliert die verfasste Studierendenschaft nicht, wie es noch kürzlich zu befürchten stand. Und: Das neue Hochschulgesetz besteht nur noch aus 67 Paragrafen -- statt bisher 153. Zum Vergleich: In BaWü hat allein das Universitätsgesetz 143 Paragrafen (von denen allerdings einige gestrichen sind), dazu kommt dann noch das PH-Gesetz, das Kunsthochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Berufsakademiegesetz und das Landeshochschulgebührengesetz.
Die SPD ist ganz offenbar effizienter. Im Nachmachen.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 08.02.2001, 14.02.2001