Jetzt oder nie: Rückmeldegebühren zurückfordern! (20.12.2000)

Nachdem der ruprecht es trotz mehrmaliger Hinweise nicht geschafft hat, darauf hinzuweisen, dass die Rückmeldegbühren zurückgefordert werden sollten, bevor die Ansprüche verjähren (vgl. Unimut aktuell vom 13.12.) gibt es jetzt immerhin auf dieser Seite des ruprecht ein Rückmelderückforderungsformular, auf das der Unimut gerne hinweist.

Und nicht vergessen: Abgabeschluss ist der 31.12.2000!!

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 16.01.2001