BAFöG Invaders, Release II (17.04.2001)

Vor vier Jahren waren wir noch hingerissen von einem BAFöG-Taschenrechner am Netz. Heute macht es das Bundesministerium selbst, und zwar, wie es in einer Pressemitteilung stolz (!) verkünden lässt, per Java Server Pages. Das macht die Ergebnisse vielleicht nicht schöner, spart aber die Microsoft-Steuer. Eine eigene Domain hat er auch: das-neue-bafoeg.de.

Ebenfalls beim dort zu finden: Die einschlägigen Regelungen aus den diversen Gesetzbüchern. Die Redaktion mochte vor allem §1612 BGB (3): "...Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt".

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