"Heidelberger Studenten" in Aktion?

Proteste bei Erstsemesterbegrüßung (08.04.2008)

Die traditionelle Begrüßung der Erstsemester an der Universität Heidelberg durch Rektorat, Lokalpolitik, Studierendenvertretung und Freunde der Universität lief am Montagmorgen anders ab, als die Veranstalter es wohl geplant hatten. Während sich diese Festivität üblicherweise auf Selbstbeweihräucherungen und "gute Ratschläge" beschränkt, wurde den Erstsemestern dieses Mal deutlich gemacht, dass an der Heidelberger Exzellenzuniversität längst nicht alles so exzellent ist, wie die Hochglanzbroschüren der Univerwaltung glauben machen wollen.

Während der Rede des Prorektors für Lehre und Kommunikation, Thomas Pfeiffer, betraten plötzlich drei "Sicherheitsbeamte" die Neue Aula der Universität und machten im Publikum einen sichtlich sozial schwachen Studenten aus, welcher seine Studiengebühren offenbar nicht bezahlt hatte. Mit den Worten "Er hat nicht gezahlt, darum fliegt er raus!" wurde der Prorektor lautstark in seiner Lobhudelei unterbrochen und der Student mit Gewalt aus dem Saal geschafft.

In den beiden darauf folgenden Reden ließ es sich zuerst der Oberbürgermeister Eckart Würzner nicht nehmen, die seinen Worten zufolge zahlreich anwesenden ausländischen Neuimmatrikulierten im Namen der "wunderschönen Stadt Heidelberg" in gebrochenem Englisch zu begrüßen. Daraufhin begann der Vertreter der "Gesellschaft der Freunde der Universität" voll Lyrik und blühender Metaphern Joseph von Eichendorff als den vorbildlichen "Heidelberger Studenten" zu stilisieren, wobei er sich ein Beispiel an Ministerpräsident Günther Oettinger zu nehmen schien und sich offenbar nicht bewusst war, dass der "Heidelberger Student" vor und während der Zeit des Nationalsozialismus das Propagandablatt des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds war und eine erheblich schwerwiegendere Bedeutung für die Universität hatte als gut 130 Jahre vorher die kurze Stippvisite Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorffs.

Im Kontrast zu seinen Vorrednern machte daraufhin Johannes Wagner von der Studierendenvertretung FSK in seinem Beitrag (hier im Volltext) deutlich, dass die Lage der Exzellenzuniversität keineswegs so rosig ist, wie die Universitätsleitung gerne glauben machen würde. In zynischen Worten formulierte er die deutliche studentische Kritik an der aktuellen Politik des Rektorats, wichtige Gremien nicht an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und dem Gespräch mit den Studierenden aus dem Weg zu gehen.

Die abschließende Einlage der Capella Carolina, ironischerweise eine Version des Monty-Python-Songs "Always look on the bright side of live", sollte die Festivität eigentlich beenden. Doch auch zu Ende der Veranstaltung machten unzufriedene Studierende ein weiteres Mal lautstark auf die Missstände an baden-württembergischen Universitäten aufmerksam, indem sie unter dem Ruf "Bildung für alle -- und zwar umsonst" an der Empore ein Banner befestigten, das einen brennenden 500 Euro-Schein, geziert mit dem Konterfei des Rektors zeigte. Dabei wurden Flugblätter in den Saal herabgeworfen. Diese Aktionen machten noch einmal deutlich, dass die Studiengebührenproblematik trotz der gescheiterten Boykott-Versuche immer noch höchst aktuell ist und Studiengebühren weiterhin von der Mehrheit der Menschen abgelehnt werden.

Auch wenn die studentischen Aktionen während der Festivität frenetischen Beifall fanden, findet sich in der RNZ übrigens kein Wort zu den studentischen Beiträgen. Der UNiMUT ist gespannt, was sonst für Reaktionen kommen...

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 11.04.2008

Pecunia non olet

Latein und Griechisch kosten jetzt (11.04.2008)

Seit 1. April 2008 (und das ist leider kein Aprilscherz) können die Latein- und Griechischkurse für Hörer aller Fakultäten nicht mehr wie bislang von allen Studierenden kostenfrei belegt werden. Sie kosten nun 28 bzw. 42 Euro. Ausgenommen von der Zahlung der Gebühren sind nur Studierende, die den Besuch genau dieser Kurse in ihrer Prüfungsordnung zwingend festgeschrieben haben. Dies ist besonders perfide, da Studierende in vielen Fächern als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Latein- und Griechischkenntnisse oder das Latinum bzw. Graecum nachweisen müssen, sie damit aber de jure die Kurse nicht besuchen "müssen", sondern sie "freiwillig" - also nur gegen Gebühr - besuchen können.

Laut Mitteilungsblatt des Rektors wurde die auf den 19. März datierte Neuregelung am 25. März von Rektor Eitel per Eilentscheid beschlossen. In der Senatssitzung am 1. April wurde die Einführung der Gebühren nicht mitgeteilt, obwohl der Rektor nach § 11 der Verfahrensordnung der Universität Heidelberg "die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung [...] unverzüglich, spätestens jedoch in der nächsten Sitzung" hätte mitteilen müssen.

Mit diesem Vorgehen beschnitt das Rektorat die Mitwirkungsrechte der Kollegialorgane, insbesondere des Senats - denn eigentlich werden derartige Satzungen im SAL vorbereitet und dann im Senat verabschiedet; in diesem Falle hätte man auch den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät beteiligen können. Indem der Senat weder unverzüglich noch in der nächsten Sitzung informiert wurde, verstieß der Rektor auch noch gegen die Verfahrensordnung. Offenbar ist es nach Auffassung des Rektorats nun, da man sich Exzellenzuniversität nennen darf, nicht mehr nötig, sich an die Spielregeln zu halten -- die Hochschulführung testet mit dieser offenkundigen Umgehung der vorgesehenen Entscheidungsinstanzen aus, wie weit sie gehen kann.

Warum - so fragt man sich - erhebt eine Universität, deren Rektorat bisher eigene Mittel zur Finanzierung der Kurse hatte und die einen Großteil der seit 2007 erhobenen Studiengebühren noch nicht ausgegen hat, auf einmal Gebühren für diese Kurse? Mit vorausschauendem Denken scheint das Rektorat ebenso wenig gesegnet wie mit kompetenter Haushaltsführung: Unlängst muss im Geschacher um Gebühren, Stellen und Streichungen der Überblick verloren gegangen sein und so scheint die Handlungslogik des Rektorats weitestgehend davon bestimmt zu sein, an möglichst vielen Stellen Geld von den Studierenden einzunehmen, kollegiale Entscheidungsfindungen zu umgehen. Und das, obwohl das Rektorat letztlich alle Beschlüsse zuarbeitender Gremien kippen kann.

Immerhin ein Motiv jedoch lässt sich hinter der kruden Vorgehensweise vermuten: Wie an einigen Stellen mündlich bereits argumentiert wurde, wird das Rektorat wohl darauf verweisen, dass auch am Sprachlabor Gebühren für Kurse erhoben werden (1) und man Griechisch und Latein gleich behandeln sollte.

Dass man auch am Sprachlabor die Gebühren abschaffen könnte und stattdessen Haushaltsmittel oder Studiengebühren für die Finanzierung einsetzen könnte, daran denkt offenbar niemand im Rektorat. Es scheint es dem Rektorat vorrangig darum zu gehen, den Studierenden Geld abzunehmen, um den propagierten Mehrwert eines Studiums an einer so genannten Eliteuni in bare Münze umzuwandeln. Was nichts kostet, kann ja nicht viel wert sein - und je mehr Gebühren erhoben werden, je mehr ein Studium in Heidelberg insgesamt kostet, desto mehr ist dieses Studium auch wert. (Und wer das nicht zahlen kann, dem/der ist Ausbildung offenbar nicht viel wert.) Durch diese krude Logik verfestigt sich der Eindruck, Bildung sei wie eine Ware zu behandeln. Gleichzeitig können immer mehr Studierende sich ein Studium in Heidelberg nicht mehr leisten. Beides scheint im Exzellenzkonzept des Rektorats eine wesentliche Rolle zu spielen. Wie schade, dass Geld nicht stinkt...


1 Übrigens war dem nicht immer so. Nachdem die Kurse anfangs von Studierenden der Universität als Bereicherung im Rahmen ihres Studiums kostenfrei besucht werden konnten, wurden unter dem Rektorat Ulmer die Gebühren eingeführt. [Zurück]

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 11.04.2008

Rektor demenziert eigenen Eilentscheid

Erstirede stößt auf Resonanz (11.04.2008)

Mit einer Pressemitteilung reagierte der Rektors am 8. April auf die Vorwürfe der FSK während der Erstsemesterbegrüßung bezüglich der Einführung von Gebühren für Latein- und Griechischkurse . Der Rektor bestätigt die Kritik der FSK, dass die Gebühren vor allem die Studierenden treffen, die während des Studiums Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen nachholen müssen.

Allen verwirrenden Formulierungen der Pressemitteilung um Studienpläne oder Studiervoraussetzungen zum Trotz wird deutlich, dass in Kursen, die das Studium den Studierenden erst abverlangt, zusätzliche Gebühren eingeführt werden. Es handelt es sich in den meisten Studiengängen übrigens um Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen; wer die Voraussetzungen zum Studium nicht erfüllt, kann normalerweise gar nicht eingeschrieben werden. Doch seit wann müssen Rektorat oder Pressestelle sich in solchen Details auskennen ...

In der PM des Rektors vom 8.4. heißt es, die Regelung sei am 31. März "vom Rektor durch seinen Stellvertreter Prof. Roth beschlossen worden". Im Mitteilungsblatt des Rektors, das am 19.3. vom Rektor gezeichnet wurde, ist jedoch von einem Eilentscheid des Rektors vom 25.3. die Rede. Beides kann nicht gleichzeitig wahr sein. Besonders ungeschickt ist es, den 31.3. als Tag für den Eilentscheid zu nennen: Wenn es wirklich so sein sollte (bis zur amtlichen Bestätigung glauben wir besser der gedruckten Fassung des Mitteilungsblatts), dann drängt sich sofort die Frage auf, warum die Angelegenheit nicht einen Tag später im Senat (der am 1.4. tagte) hätte beraten und verabschiedet (oder abgelehnt) werden können. Das Rektorat verheddert sich dabei offensichtlich in Widerprüche und zeigt sein mangelndes Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse.

Also was ist nun Fakt? Wenn der 31.3. der Tag des Eilentscheids war, dann ist das Mitteilungsblatt falsch und damit die Gebühren nicht eingeführt. Wenn der 25.3. der Tag es Eilentscheids war, dann hat der Rektor sich in seiner Pressemitteilung geirrt, aber die Gebühren sind eingeführt. In jedem Fall bleibt rätselhaft, warum der Senat nicht zumindest, wie in der Verfahrensordnung der Universität vorgesehen, "unverzüglich" informiert werden konnte, zumindest per E-Mail. Wenn Heidelberg "Elite"-Uni wird oder das Marsiliuskolleg keine fertige Homepage hat, dann kann das auch der gesamten Uni per Email mitgeteilt werden. Das Fazit kann nur lauten: Irgendetwas stimmt nicht!

Unklar bleibt auch, was nun eigentlich am 19.3. war. Der UNiMUT empfiehlt Rektorat und Pressestelle in Zukunft eine gründliche Lektüre aller eigenen Veröffentlichungen vor derartigen Pressemitteilungen. Eine rechtsverbindliche Klärung, wer wann welchen Eilentscheid gefällt hat, scheint ebenso geboten. Zu klären ist auch, warum der Eilentscheid vom 25.3. - oder 31.3. - nicht am 1.4. im Senat bekannt gegeben werden konnte - egal, wer jetzt letztlich wann was entschieden hat: sowohl Rektor Eitel wie Prorektor Roth waren in dieser Sitzung anwesend und sollten sich zu diesem Zeitpunkt noch an ihre Eilentscheide erinnert haben können.

Ob nun Daten amtlicher Mitteilungsblätter im Nachhinein revidiert oder Entscheidungen aus rätselhaften Gründen nicht dem Senat selbst überlassen wurden: Beides zeugt von formalen Ungenauigkeiten und einer augenscheinlichen Geringschätzung, fast Umgehung, demokratischer Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozesse. Der UNiMUT fordert mit Nachdruck die Beteiligung der zuständigen Gremien und insbesondere auch der Studierendenvertretung bei derartigen Entscheidungen. Durch die neuen Gebühren werden zahlreiche Studierende zusätzlich zu den Studiengebühren (500 Euro) und Verwaltungsgebühren (40 Euro) zur Kasse gebeten. Zur gleichen Zeit liegen etwa die Hälfte der Studiengebühren und die regulären Haushaltsmittel, die bisher für Latein und Griechisch da waren, noch ungenutzt auf den Konten der Universität. Da diese Mittel somit für die Institute und Fakultäten verfügbar sind, ist seitens des Mittelbaus oder der Professoren und Professorinnen nicht mit nennenswerten Protesten zu rechnen.

In diesem Zusammenhang wird ein weiteres Detail interessant: am 25. Januar hatte der Prorektor für Lehre und Kommunikation (sic!) der FSK ein Gespräch in der vorlesungsfreien Zeit, u.a. zum Thema Latein- und Griechischkurse, zugesagt. Inzwischen haben die Vorlesungen begonnen und der Prorektor hat bis heute keine Zeit gefunden -- vielleicht müssen vorher auch zu den anderen von der FSK vorgeschlagenen TOPs noch Entscheidungen getroffen werden ?

Die Studierenden und vermutlich auch die Lehrenden in diesen Kursen selbst wussten übrigens in der ersten Vorlesungswoche noch nichts von den Gebühren. Ebenso ist unklar, wie diese neuen Gebühren überhaupt eingetrieben werden sollen. Laut Gebührensatzung soll überwiesen werden - dürfen die Lehrenden dann Kontoauszüge kontrollieren? Oder wird man dafür extra Leute einstellen - z.B. aus Studiengebühren?

Auf die grundsätzliche Frage, warum der Senat immer weniger an Entscheidungen beteiligt wird, geht die Pressemiteilung des Rektors überhaupt nicht ein ein. Gerade hier gibt es jedoch entscheidendes zu klären - hoffentlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen Entscheidungsstrukturen. Und nicht per Eilentscheid.

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Abserviert und über den Mensatisch gezogen:

Studentenwerk legt Betriebsrat seines Tochterunternehmens trocken (22.04.2008)

„Da haben wir den Salat“. Denkt sich die studentische Aushilfskraft an der Kasse der Cafeteria und meint damit diesmal nicht das Gericht, das sie gerade abkassiert. Der arbeitende angehende Akademiker denkt vielmehr über die die neue rechtliche Form seiner Beschäftigung nach, die ihm sein Arbeitgeber jüngst kredenzte: Anstelle der Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages bei der Hochschulservice GmbH (HSG), servierte ihm das Mutter-Unternehmen - Studentenwerk Heidelberg - ab 1. März eine Rahmenvereinbarung für seine Beschäftigung. Der Mitarbeiter bedient also ab sofort direkt für das Studentenwerk, nicht mehr für die Tochtergesellschaft (HSG), wie für Studierende seit einem Jahrzehnt üblich. Eine ähnlich große Wahl, wie der Gast am Beilagenbuffet der Cafeteria, hatte der Mitarbeiter hinter der Theke bei dieser Frage freilich nicht: Denn ohne Unterschrift keine Weiterbeschäftigung, keinen Arbeitsplatz, kein Geld. Unterschreiben oder Gehen. Mit diesem Gedanken im Kopf steht dieser studentische Jobber in diesen Tagen nicht allein: Den etwa 150 Teilzeitkräften, die in Mensen, Cafeterien und der Verwaltung tätig sind, tischte die Anstalt des öffentlichen Rechts nun Rahmenvereinbarungen beim Studentenwerk statt Arbeitsverträge bei der HSG auf. Das alles kam überraschend, oder aber auch nicht: Am 29. Februar, einen Tag vor Ablauf des letzten Vertrags, hatten die Beschäftigten der gemeinnützigen GmbH - zum allergrößten Teil Studierende - erstmals einen Betriebsrat gewählt. Dieser sollte die Interessen der HSG-Beschäftigten gegenüber dem Studentenwerk vertreten. Man kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass Rechtsunsicherheiten bezüglich der Arbeitsverträge bewusst zum Nachteil der Beschäftigten ausgenutzt werden.

Binnen weniger Stunden sah der Betriebsrat die Belegschaft der HSG nach der Wahl um über 80 Prozent verringert. Die zeitliche Nähe der plötzlichen Änderung der Beschäftigungsverhältnisse, mit der die HSG von mehr als 150 Mitarbeitern auf heute unter 20 kann kein Zufall sein. Anscheinend will das Studentenwerk so die Mitbestimmung des gewählten Gremiums unterwandern. Der Betriebsrat der HSG hat beim neuen Arbeitgeber der ehemaligen Belegschaft kein Mitbestimmungsrecht. Man kann die Folgen des neuen Beschäftigungsmodells nur kritisieren. Dieses führt in vielen Bereichen zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen studentischer Mitarbeiter. Ein Beschäftigungsverhältnis ist nach dieser Regelung nur noch für die Zeit gegeben, in der ein tatsächlicher Arbeitseinsatz vorliegt. Wer dann wie viele dieser Arbeitseinsätze bekommt, liege ausschließlich im Ermessen des Studentenwerks. Nach der neuen Regelung besteht keine Pflicht mehr, Arbeitseinsätze anzubieten. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Die Arbeitnehmer sind mit diesem Modell somit noch stärker der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert, da dieser über die Zuweisung der Arbeit bestimmt und so einen direkten Einfluss auf das Gehalt hat. Diese Position kann leicht missbraucht werden Es kommt zu einem noch stärkeren Abhängigkeitsverhältnis der Arbeitnehmer.

„Lidl, Schlecker, Studentenwerk“

Eine weitere Konsequenz: Eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird so legal ausgehebelt. Die von den Studierenden mitfinanzierte Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit Informationen gegenüber den teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern äußerst zurückhaltend. Es ist nicht klar, ob die studentischen Mitarbeiter über die Unterschiede der beiden Vertragstypen aufgeklärt wurden. Um ihre Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, haben mehrere Mitarbeiter der HSG bereits Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, so vermeldete der Betriebsrat in einer Presseerklärung. Das Studentenwerk als alleiniger Gesellschafter der HSG versucht die Verfahren mit Vergleichen abzuschließen, um die Kläger mundtot zu machen. Letzten Freitag fanden vor dem Arbeitsgericht Mannheim, Senate Heidelberg die öffentlichen Gütetermine mehrere Verfahren statt. Nicht alle Verfahren konnten zu diesem Termin mit einem Vergleich beendet werden. Es wird wohl zu Urteilen kommen. Die HSG wird wohl unterliegen.

Man kann solche Schritte mit dem Ziel einen gewählten Betriebsrat zu unterwandern nur skandalös nennen. Und das bei einem Tochterunternehmen eines öffentlichen Arbeitgebers. Das Studentenwerk Heidelberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, fügt sich somit nahtlos in die Reihe einiger bekannter Großkonzerne ein: Lidl, Schlecker, Studentenwerk.

Zu dem Artikel wurde dem Unimut eine Stellungnahme des Studentenwerks zugeschickt. Die wir hier kommentiert wiedergeben.

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 12.03.2009