Das hier ist ein Text, den der UNiMUT nicht direkt I geschrieben hat, den wir aber entweder total scheiße oder I| beeindruckend gut finden. I| ============================================================| ------------------------------------------------------------ (gehört zu Wusstet Ihr schon..., http://unimut.fsk.uni-heidelberg.de/aktuell/1036620423) Pressemitteilung vom 5.1.2002 Bundesverfassungsgericht verhandelt Rückmeldegebühren. Vertreter des AStA der Universität Konstanz beurteilen den Verlauf der Verhandlung optimistisch. Vom Sommersemester 1997 bis zum Wintersemester 1998/99 mussten die Studierenden an den baden-württembergischen Hochschulen für ihre Immatrikulation oder Rückmeldung einen als Bearbeitungsgebühr getarnten Betrag von 100 DM bezahlen. Mit der Unterstützung ihres AStA klagten u.a. zwei Studentinnen der Uni Konstanz gegen die Rückmeldegebühr. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hielt diese Gebühr schließlich für verfassungswidrig. In einer eigens durchgeführten Berechnung ermittelte das Gericht für die Bearbeitung einer Rückmeldung einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand von 8,33 DM. Aufgrund dieses Missverhältnisses kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Zweck der Erhebung die Sicherstellung des Landeshaushalts war. Heute ist der Streit um die Verfassungswidrigkeit der sogenannten Rückmeldegebühren in seine entscheidende Phase getreten. Das Bundesverfassungsgericht führte am Vormittag die mündliche Verhandlung in der Sache. Dabei gab die Vertretung der Landesregierung ein denkbar schlechtes Bild ab, so Tom Meinert, der für den AStA der Uni Konstanz dabei war. "Unsere Erfolgsaussichten sind sehr gut." Erörtert wurden auch die Rechtsfolgen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Gebühr. Dabei stellt sich die spannende Frage, ob Anspruch auf Rückerstattung der in den Jahren 1997 und 1998 entrichteten Gebühren besteht. Allein in Konstanz haben mehrere tausend Studierende mit Hilfe eines vom AStA entworfenen Antrags die Verjährung eines möglichen Anspruchs verhindert. Für die Landesregierung beginnt nun eine bange Zeit des Wartens bis zur Verkündung des Urteils in ca. vier Wochen. "Wir sehen dem gelassen entgegen", sagt Matthias Altmeyer vom AStA. "Nach der Sachlage und dem peinlichen Auftritt der Landesregierung vor Gericht können wir nur gewinnen." AStA der Uni Konstanz Fach D56 78457 Konstanz Tel.: 07531/88-2517, -2516 Fax: 07531/88-3158 www.asta.uni-konstanz.de ---- Die Rechte für dieses Dokument verbleiben bei der/dem AutorIn. Der UNiMUT distanziert sich von allem, was hier drin steht.