Das hier ist ein Text, den der UNiMUT nicht direkt I geschrieben hat, den wir aber entweder total scheiße oder I| beeindruckend gut finden. I| ============================================================| ------------------------------------------------------------ (vgl. http://unimut.fsk.uni-heidelberg.de/aktuell/show?rec=1013095856) Anmerkungen zu dem Beschluss des LG Wiesbaden vom 7.2. zur Rasterfahndung: Der Beschluss des LG Wiesbaden bedeutet, dass die derzeit in Hessen durchgeführte Rasterfahndung rechtswidrig ist. Die Rasterfahndung verletzt die Grundrechte aller Bürger, deren Daten an die Polizeibehörden übermittelt wurden. Diese Daten müssen jetzt bei der Polizei gelöscht werden, denn allein schon der weitere Besitz dieser Daten stellt, wie bereits das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 8.Januar festgestellt hat einen Grundrechtseingriff dar. Durch den Beschluss des Landgerichts ist die im Beschwerdeverfahren vorgetragene Kritik an der Rasterfahndung bestätigt worden, die wesentlich darauf abstellte, dass weder eine gegenwärtige Gefahr vorliegt noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Juristisch steht dem Hessischen Landeskriminalamt gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zu. Es kann allerdings nach den eindeutigen Ausführungen des OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 8. Januar nicht erwartet werden, dass eine solches Rechtsmittel Erfolg hätte. Das OLG hatte in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Gerichte sich nicht auf eine Plausibilitätskontrolle beschränken dürfen, sondern eigenständig feststellen müssen, ob eine die Rasterfahndung rechtfertigende Gefahr besteht. Dafür dass eine solche Gefahr besteht, ist nichts ersichtlich. Die eindeutigen Ausführungen in dem Beschluss sollten Anlass geben, die Rasterfahndung in Hessen gänzlich einzustellen. Die Landesregierung sollte sich nicht auf das formale Argument zurückziehen, dass der Beschluss nur Rechtswirkungen zwischen dem Beschwerdeführer und dem LKA entfaltet. Ähnliche Konsequenzen hatte ja bereits der Innensenator Berlin gezogen. Nach der an Hysterie grenzenden innenpolitischen Stimmung nach dem 11.September kehrt jetzt hoffentlich auch in der rechtspolitischen Diskussion wieder die Vernunft ein. Wilhelm Achelpöhler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Geiststr. 2 48151 Münster Tel.: 0251 5209115 ---- Die Rechte für dieses Dokument verbleiben bei der/dem AutorIn. Der UNiMUT distanziert sich von allem, was hier drin steht.