german 15 March 2001 12:55

Dies hier ist ein Dokument, das nicht vom UNiMUT geschrieben wurde. Der UNiMUT findet das, was hier steht, bestimmt entweder bescheuert oder total gut.

Christian Grünnagel
Silja Rübsamen
Stefan Bellemann

c/o Zentrales Fachschaftenbüro
Lauerstr. 1
69117 Heidelberg
An das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Königstrasse 46
70173 Stuttgart
Heidelberg, den 21.12. 2000

Betreff: Bitte um Auskunft


Sehr geehrte Damen und Herren,

   hiermit möchten wir uns über die richtige Verfahrensweise bei der Wahl der Studienkommission sowie des Studiendekans erkundigen.

Zur Begründung unserer Anfrage:
Bei der Wahl des Studiendekans und der Studienkommission der Neuphilologische Fakultät der Universität Heidelberg vom 27.07.2000 sind den studentischen Mitglie-dern des Fakultätsrates Merkwürdigkeiten aufgefallen, die sich nicht mit Hilfe des Universitätsgesetzes erklären lassen. Sie wurden auch durch den zu einer Stellung-nahme aufgeforderten Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Siebke, nicht erklärt.

Zum einen wurde von den Studierenden im Fakultätsrat beanstandet, dass elemen-tare Mitwirkungsrechte verletzt wurden. Indem der alte, bis zum Ende des Sommer-semesters 2000 amtierende Fakultätsrat über die Zusammensetzung des Fakul-täts-vorstandes des für das Wintersemester 2000/2001 neugewählten Gre-miums ent-schied, wurde den Mitgliedern des neugewählten Fakultätsrates jedwede Meinungs-äußerung über den eigenen Fakultätsvorstand und die Studienkommission verwehrt.

Der Rektor sah dies offensichtlich anders, begründete aber nicht, warum. Daher noch einmal unsere Überlegung mit der Bitte um Stellungnahme.

Zum einen mutet es seltsam an, dass die Vorsitzenden eines zum Wintersemester 2000/2001 neu gewählten Gremiums, in diesem Falle der
Dekan, der Prodekan, und der Studiendekan der Neuphilologischen Fakultät, noch durch die Mitglieder des im Wintersemester nicht mehr amtierenden Gremiums erfolgen kann. Wäre diese Vorgehensweise in einer Demokratie allgemeingültig, so wäre Helmut Kohl noch Bundeskanzler. Es ist nicht auszuschließen, dass ein auf diese Weise zustande gekommenes Verhältnis zwischen Gremienmitgliedern und Gremienvorstand der Vertrauensbasis entbehrt, die durch eine Wahl durch das Gremium zustande kommen könnte.

Auf die vorgezogene Wahl angesprochen, wurde seitens der Sitzungsleitung ausgeführt, dass eine spätere Wahl von Gesetz wegen ausgeschlossen sei. Dies ist unserer Ansicht nach nicht nachvollziehbar, da das Gesetz (UG vom 01.01.2000, §24 (3)) ausdrücklich Regelungen für den Fall einer späteren Wahl vorsieht. Zudem hatten derartige Regelungen schon früher bei der Wahl des Dekans, des Prodekans sowie des Studiendekans Anwendung gefunden.

Zudem hatten die Studierenden im Fakultätsrat nur drei anstatt der im neuen UG vorgesehenen sechs Stimmen. Auf unseren Einwand diesbezüglich während der Sitzung wurde von Seiten des Dekans, Herrn Prof. Radtke, nicht geantwortet. Auch auf unsere Bitte an Herrn Rektor Siebke um Erläuterung wurde nicht eingegangen. Die Studierenden im Fakultätsrat sehen sich quasi um die Hälfte ihrer möglichen Stimmen sowie um eine schlüssige Erklärung zu diesem Vorfall geprellt. Wir möchten Sie bitten, uns auch dieses für uns undurchschaubare Vorgehen zu erläutern.

Auch die Wahl des
Studiendekans der Neuphilologischen Fakultät warf Fragen und Probleme auf, die mit dem neuen Uni-versitäts-gesetz – ganz zu schweigen von elementaren, höflichen Umgangsformen – unserer Meinung nach nicht vereinbar waren. Zum einen wurde der Kandidat, Herr Professor Dr. Glauser, sehr kurzfristig ernannt und war nicht bereit, sich dem Fakultätsrat, dessen studentische Mitglieder ihn nur vom Hörensagen kannten, vor der Wahl vorzustellen. Deshalb beantragten wir eine persönliche Vorstellung und eine Befragung des Kandidaten. Dieses Ver-fahren ist in der Fakultät allgemein üblich. So wurden beispielsweise studentische Kandidaten und Kandidatinnen für die Studienkommission eigens zum Tages-ordnungspunkt der Wahl eingeladen, um eine persönliche Vorstellung und Befragung zu ermöglichen. Der Antrag auf Vorstellung und Befragung des Kandidaten wurde diskussionslos und wegen angeblicher Albernheit zurück-gewiesen.

Das ausschlaggebende Argument für den Vorschlag, Herrn Glauser zum Studien-dekan zu wählen, war, dass durch die Wahl Herrn Glausers und die damit ver-bundene Deputatsermäßigung eine Vertretung zur Linderung personeller Engpässe in der Anglistik beantragt werden könne. Als uns als studentische Mitglieder des Fakultätsrates diese Begründung nicht ausreichend erschien und wir darüber sprechen wollten, wurden wir der angeblichen Unkollegialität, Störung des Sitzungs-ablaufs und sogar der offenen Feindseligkeit Herrn Glauser gegenüber bezichtigt. Wir möchten hier nur noch einmal anmerken, dass kein studentisches Mitglied des Fakultätsrates Herrn Glauser kennt und ihn daher auch nicht anfeinden kann.

Wir würden uns freuen, wenn eine Erklärung Ihrerseits unsere Bedenken angesichts der Vorfälle zerstreuen könnte.

Mit freundlichen Grüßen





Christian Grünnagel                Silja Rübsamen             Stefan Bellemann

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