Inhalt

Editorial

Einige Paukenschläge schallten zum Ende des Sommersemesters durch die HoPo-Wüste Baden-Württemberg: Das Pflichtpraktikum für Lehrämtler — von Studiseite lang gefordert, jetzt vom Ministerium in maximal studifeindlicher Weise implementiert — und der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in Sachen Einschreibe- und Rückmeldegebühren im Ländle. Beiden Themen widmen wir uns in dieser Ausgabe lang und breit. LehrämtlerInnen übrigens wurde jüngst eine weitere Wohltat aus Stuttgart zuteil: Ihr zweites Staatsexamen wird ihnen künftig nur noch zum Schleuderpreis von 500 Mark gegönnt (vgl. Wusstet ihr schon).

Aber es ist ja nur fair, wenn die LehrämtlerInnen geschnitten werden und sich ihre Praktikumsplätze selbst suchen dürfen. Unser Rektor hat sich — vor den Heidelberger "Wirtschaftsjuroren" (lasst eure Phantasie spielen) — bereits auf diese Methode berufen, und zwar, als er betonte, auch die Uni sei für die Organisation von Praktika nicht zuständig. Zwischen den Zeilen soll das wohl bedeuten, dass die Initiative "Magister in den Beruf" (wer näheres dazu wissen will, kann auf ab nach MiB suchen), die ja bereits im Rechenschaftsbericht des Rektors (vgl. letzter UNiMUT) fehlte, eigentlich zugemacht gehört. Oder so.

Ansonsten geht es auf zwei Wahlen zu, die vielleicht schon entschieden sind, aber doch spannend bleiben: Bei der Heidelberger OB-Wahl wird der sich öffentlich der Korruption bezichtigende CDU-Kandidat gegen unsere bewährte Bea wohl keine Chance haben, zudem nach Beas "sauberes Heidelberg"-Aktion — dennoch bleibt spannend, wie AZ-Kandidat Plattmann abschneidet. Und bei der Bundestagswahl wird der Dicke wohl abgewählt werden, aber es bleibt spannend, ob Heidelberg wirklich wieder Rühe-Intimus Karl Lamers als Direktkandidat nach Bonn schicken wird. Dazu empfehlen wir: Strategisch wählen (S. 8)

d. Red.


Hunni ade?

Ende Juli ging mal wieder ein hochschulpolitisches Thema durch die Presse — ein bisschen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte beschlossen, dass Trothas Rückmelde- und Einschreibegebühren verfassungswidrig seien. Was ist wirklich passiert?

Nachdem zunächst in der ersten Instanz in Baden Württemberg alle Klagen von Studierenden abgewiesen worden waren (z.B. vom VG Karlsruhe) und fast niemand mehr mit einem Erfolg der Studierenden rechnete, hat nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der Berufungsverhandlung Wissenschaftsminister Klaus von Trotha eine "schallende Ohrfeige" (Mannheimer Morgen) verpasst. Die Landesregierung selbst hatte zuvor zugegeben, die Kosten der Rückmeldung pro Student erreichten höchstens 30 DM; tatsächlich sei das eingenommene Geld nicht nur für von den Studierenden verursachte Kosten, sondern zum Stopfen von Löchern im Wissenschaftsetat bestimmt.

Im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Gerichten sah der VGH in der Überschreitung der Kosten einen Verstoß gegen das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Der VGH stellte auch fest, daß die Gebührenerhebung nicht durch die finanziellen Vorteile gerechtfertigt sei, die Studierende durch die Einräumung des Studierendenstatus angeblich haben.

Damit hat der VGH den stereotypen und in sich widersprüchlichen Argumenten des Wissenschaftsministers deutlich widersprochen — im Gegensatz zu allen erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten, die die teilweise haarsträubenden Argumentationsgrundlagen des Herrn von Trotha - z.B. die Mannheimer Studie zum "Wert eines Studentenausweises" - kritiklos übernahmen (z.B. VG Karlsruhe, s.u.).

Das Urteil ist auch eine klare Ablehnung des Berliner OVG-Urteils, daß nicht nur eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht verweigerte, sondern auch die Revision ausschloß, so dass dieses (nur für das Land Berlin gültige) Urteil allein durch eine Verfassungsbeschwerde Berliner Studierender noch zu überprüfen ist - eine Verfassungsbeschwerde die nun deutliche Aussichten auf Erfolg hat.

Eine endgültige Entscheidung ist allerdings auch die des VGH noch nicht. Nach Art. 100 Abs.1 GG muß ein Gericht, das ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig hält, dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Dies ist vom VGH beschlossen worden. Die anhängigen Verfahren in Baden-Württemberg werden nun ruhen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Dort bestehen aber nach dem Vorlagebeschluß des VGH gute Chancen, dass das Gesetz für ungültig erklärt wird.

Wenn auf diese Weise den Immatrikulations- und Rückmeldegebühren die Rechtsgrundlage entzogen wird, können alle Studierenden sämtliche gezahlten Immatrikulations- und Rückmeldegebühren zurückfordern!

Aber bevor jetzt die Sektkorken knallen: Erst muß das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin bin ich schon nicht mehr Student. Eine späte Genugtuung, vor allem für einige, die sich das Geld "vom Munde absparen" mussten.

AK Jura der FSK

http://www.uni-heidelberg.de/stud/fsk/aks/jura/


Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 29. Juli 1998

VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig

Der 9.Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat mit einem heute verkündeten Beschluß, die von den Universitäten des Landes seit 1997 erhobenen Rückmeldegebühren für verfassungswidrig angesehen und das entsprechende Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Durch das Haushaltsstrukturgesetz 1997 hat der Landtag von Baden-Württemberg für alle Studierenden an den Universitäten, sonstigen Hochschulen und Berufakademien des Landes eine Gebühr eingeführt, die bei der Einschreibung (Immatrikulation) und bei der Rückmeldung zu jedem nachfolgenden Semester zu entrichten ist und jeweils 100 DM beträgt. Diese Gebühr ist lediglich für die Bearbeitung des Einschreibeantrags bzw. die Rückmeldung und wird durch die Hochschuleinrichtungen erhoben. Das Gesamtaufkommen aus der Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von circa 40 Mio. DM im Jahr soll Kürzungen des Wissenschaftsetats ausgleichen, die infolge der angespannten Haushaltslage des Landes nötig erscheinen.

Gegen die Einführung der Rückmeldegebühr haben zahlreiche Studenten geklagt. Sie halten diese Gebühr in Wahrheit für eine unzulässige Sondersteuer, da ihr keine nennenswerte Leistung der Verwaltung gegenüberstehe. Die beklagten Universitäten haben sich damit verteidigt, daß mit einer Gebühr auch die Vorteile abgeschöpft werden dürften, die dem Gebührenschuldner aus einer Verwaltungsleistung erwüchsen; mit der werde aber der Studentenstatus aufrechterhalten, der den Studenten zahlreiche geldwerte Vorteile - wie Kindergeld, Ausbildungsförderung sowie verbilligte Eitritt usw. - erschließe, die sich auf ein Vielfaches von 100 DM je Semester aufsummierten.

Die zunächst angerufenen Verwaltungsgerichte haben die Klage abgewiesen. Den Berufungen der Studenten möchte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nunmehr stattgeben; er hält das Haushaltsstrukturgesetz 1997 hinsichtlich der Rückmeldegebühr für verfassungswidrig. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs sind Gebühren nur zulässig, wenn der Staat mit ihnen bezweckt, seinen Aufwand für eine spezielle Verwaltungsleistung zu decken. Zu diesem Zweck diene die Rückmeldegebühr aber offensichtlich nicht, schon weil die Bearbeitung einer Rückmeldung den Universitätsverwaltungen lediglich einen Aufwand von wenigen - allenfalls zwanzig - Mark verursacht. Die Gebührenhöhe werde auch nicht durch einen entsprechenden Vorteil gerechtfertigt, die den StudentInnen von dritter Seite gewährt würden; so sei es nicht Zweck der Ausbildungsförderung nach BAföG, mittelbar dem Landeshaushalt auszuhelfen. Das Rückmeldeverfahren diene im wesentlichen der besseren Ausnutzung der Hochschulkapazitäten sowie der Fortschreibung der individuellen Studienbiographie der Studenten. Das aber seien wirtschaftlich kaum meßbare Vorteile, die keinesfalls eine Gebührenhöhe von 100 DM je Semester rechtfertigen könnten.

Da über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Gesetzes aber nur ein Verfassungsgericht verbindlich entscheiden kann, hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 120a des Universitätsgesetzes von Baden-Württemberg mit dem Grundgesetz vereinbar sei.


Erklärung des Ministers von Trotha vor der Pressekonferenz zum Thema Rückmeldegebühren am 30. 7. 98

Wer gegen mich ist, gegen den bin ich auch!

Ich möchte Ihnen ohne Umschweife sagen, daß wir vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren haben und der Mannheimer Richterspruch - obwohl er keineswegs eine endgültige Entscheidung ist - mich hart getroffen hat. Und zwar weil dieser Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs nach meiner Meinung am Sinn, an der sachlichen Begründung und der Notwendigkeit der gesetzlich beschlossenen Rückmeldegebühr vorbeigeht.

Der Richterspruch erweckt den Eindruck, als hätte mein Haus die Studierenden abkassiert, es hätte ihnen ungerechtfertigterweise Geld zur Sanierung des Haushalts abverlangt. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben die Studierenden nicht willkürlich abkassiert, sondem von Ihnen einen - und zwar, wie ich nach wie vor meine, einen durchaus moderaten - Solidarbeitrag zum immensen Finanzbedarf unserer Hochschulen abverlangt.

Auch wenn man dies nicht geglaubt hat: Das Gebührenaufkommen sollte nicht irgendein Haushaltsloch im Lande stopfen, sondern ganz konkret und ganz gezielt im Wissenschaftsbereich, d.h. also im Etat der Hochschulen ein Haushaltsloch von 40 Millionen DM pro Jahr ausgleichen. Diese Summe von 40 Millionen hätte, wenn wir nicht die Einschreibe- und Rückmeldegebühr eingeführt hätten, durch weitergehende Einsaprungen bei den Hochschulen erbracht werden müssen, durch weitere Kürzungen in einer Zeit, wo die Hochschulen ohnehin schon stark belastet sind und durch Haushaltskürzungen in eine schwierige Situation gekommen sind. Aus diesen Gründen der Finanznot des Staates und der schwierigen Finanzsituation unserer Hochschulen halte ich einen Beitrag der Studierenden in Höhe von 100 DM im Semester - und das sind 16,70 DM pro Monat im Semester - für völlig vertretbar. Diese 100 DM sind wirklich eine geringe, absolut faire Kostenbeteiligung, die eigentlich wegen ihrer Begründung meines Erachtens hätte akzeptiert werden können.

Nun ist es so: In Deutschland geht man wegen jederlei Geschichten vor Gericht, auch wegen eines Betrages von 100 DM, und im Rechtsstaat ist das auch niemanden vorwerfbar. Der VGH ist zu einer Erkenntnis gekommen, aber damit ist der Streit, wie Sie ja wissen, keineswegs entschieden. Der VGH sagt, unsere Rückmeldegebühr sei nach seiner Auffassung verfassungswidrig wegen ihrer rechtlichen Konstruktion. Da aber der VGH Mannheim gar nicht zuständig für die Entscheiung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, mußte er die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.

Eine faire Betrachtung des gesamten Vorgangs darf die Tatsache nicht außer acht lassen, daß wir bisher, vor dem Mannheimer Beschluß, alle Gerichtsentscheidungen zu unseren Gunsten entscheiden konnten. Als wir den Gesetzentwurf vorgelegt haben, taten wir dies auf der Grundlage einer ersten positiven Gerichtsentscheidung inBerlin, wo es ebenfalls eine ähnliche Gebühr gibt. Deshalb akzeptiere ich den Vorwurf nicht, den Sie jetzt gelegentlich lessen konnten, die Juristen im Stuttgarter Ministerium hätten dies besser wissen müssen. Es waren im übrigen auch andere Häuser involviert.

Wir konnten jedenfalls damals sicher davon ausgehen und haben uns selber auch davon überzeugt, daß die Rückmeldegebühr mit keinerlei verfassungsrechtlichen Zweifeln belastet war. Nun muß das BVG über diese Norm entscheiden, wie auch vermutlich über die Rückmeldegebühr in Berlin, die vom dortigen Oberverwaltungsgericht, das im Instanzenzug unserem Verwaltungsgericht entspricht, für rechtens befunden wurde. Die Entscheidung des BVG halte ich nicht zuletzt im Hinblick auf die Erkenntnisse des OVG Berlin für völlig offen.

Worum geht es bei de angeblichen Verfassunfgswidrigkeit unserer Rückmeldegebühr? Es geht darum, daß wir nach Ansicht des VGH eine Gebührenhöhe festgelegt haben, die durch den Aufwand für den Verwaltungsakt der Rückmeldung nicht getragen werde. Dieses Kostendeckungsprinzip allerdings haben wir zur Begründung das Gebühr auch gar nicht angeführt.

Wir haben vielmehr immer ganz anders argumentiert: Wir berechnen den Studierenden mit der Einschreibung- und Rückmeldegebühr eine Äquivalent nicht nur für die Kosten des Verwaltungsaktes, sondern ein - und zwar moderates - Äquivalent für die Leistungen und Vorteile, die sie durch den Studierendenstatus haben, einen Status, den sie durch die Immatrikulation und Rückmeldung bei ihren Hochschulen erlangen. Dabei geht es um eine ganze Reihe von geldwerten Leistungen und Vorteilen, vom Kindergeld über das Bafög, das Mensaessen und den Studentenwohnheimplatz bis zur Verbilligung von Bustickets und Konzertkarten. All diese Vergünstigungen sind daran geknüpft, daß die Studierenden immatrikulierte Studierende sind. Und dies ist die Begründung dafür, daß wir eine bestimmte Gebühr zugrunde gelegt haben, sondern dir Rückmeldegebühr pauschliert haben, nachdem eine detaillierte Berechnung auch gar nicht möglich ist, etwa die Frage, ob Studierenden mehr oder weniger ins Theater gehen und dann mehr oder weniger Nutzen von ihrem Studentenausweis haben.

Der Aufwand des Verwaltungsakts, also die Kostendeckung, war für uns niemals ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr. Der VGH aber verlangt nun genau dies, daß man sich bei einer Gebühr an dem Aufwand orientiere, andernfalls - so der VGH - sei dies keine Gebühr, sondern eine Art Steuer, die das Land aber aufgrund der Zuständigkeiten von Bund und Land nicht erheben dürfte.

Das bedeutet: Der VGH-Spruch ist also keine Kritik an der Höhe der Rückmeldegebühr als solcher, sondern eine Kritik an der Konstruktion der Gebühr, weil der VGH eine Gebühr am Kostendeckungsprinzip mißt. Ob dieses Prinzip jedoch richtig ist, so wie es jetzt vom VGH interpretiert wird, das wird nicht nur vom mir bezweifelt und nicht nur vom OVG in Berlin anders gesehenm als vom VGH. Ich will es Ihnen an Beispielen verdeutlichen, die Sie aus Ihrem Leben kennen. Denken Sie an den Führerschein oder die Ausstellung eines Reisepasses, wo zu den Kosten dieses Verwaltungsakts jeweils eben auch Vorteile hinzukommen, die Sie mit dem Erwerb des Führerscheins oder des Reisepasses erhalten. Oder nehmen Sie vielleicht dann noch ein deutlicheres Beispiel: Die Kindergartengebühren, die ja ganz offensichtlich vom Kostendeckungsprinzip abweichen, schon insofern, als sie für verschiedene Kinder unterschiedlich berechnet werden. Man muß im Kindergarten für das zweite Kind niucht so viel zahlen wie für das erste, und Sie werden oft sogar einkommensabhängig herangezogen. All dies ist also mit einem Kostendeckungsprinzip, so wie der VGH es uns vorgibt, nicht in Einklang zu bringen.

Wie geht es weiter? Wir haben jetzt die Entscheidung des BVG abzuwarten. Sollten im Ergebnis die Rückmeldegebühr nicht mehr erhoben werden können, müßten wir die 40 Millionen DM, die uns dann fehlen, vom Finanzministerium erbitten - oder aber an anderer Stelle im Hochschulbereich einsparen, was äußerst schwierig und sehr schmerzlich wäre. Ob und wie überhaupt die dann entstehenden Deckungslücke in meinem Etat zu schließen wäre, das kann man noch gar nicht absehen. Ich will nur mit ein paar Hinweisen deutlich machen, wie schwierig das ist.

Die sogenannten globale Minderausgabe, die sich in solchen Fällen ja immer anbietet, würde vom Ausmaß her überhaupt nicht in Betracht kommen können, weil die Universitäten ja in ihrem Finanzvolumen durch den Solidarpakt geschützt sind. Wir nehmen derzeit die Gebühren für Langzeitstudierende ein, ich gehe davon aus, daß die Rechtsgrundlage dafür rechtsmäßig ist. Dann könnte man einen Teil dieser Gebühren vielleicht dafür verwenden, das sage ich aber mit allem Vorbehalt, sofern damit Lücken gestopft werden und zur Verbesserung der Studienbedinungen beitragen wird. Schließlich haben wir im Hochschulsonderprogramm III Mittel für wissenschaftliche Hilfskräfte, hier könnten wir kürzen, aber das wäre sehr untunlich, weil nämlich diese Programm zur Hälfte vom Bund finanziert wird, d.h. also, wir würden nicht nur unseren Anteil dann nicht mehr erbringen können, sondern es würde auch der entsprechende Bundesanteil fehlen.

Generell kommen dann noch in Frage die Reduktion unserer Forschungsschwerpunktprogramme, als eine der wenigen nicht gesetzlich gebundenen Ausgaben, und dann die Zuschüsse im sozialen Bereich, sofern sie nicht gesetzlich vergegeben sind. Das sind Dinge wie das Mensaessen, Studentenwohnheim und so weiter.

Ich will überhaupt nicht spekulieren, was im Ergebnis dabei herauskommen könnte, nur: Sie können sich vorstellen, daß 40 Mio. DM, wenn wir sie denn nicht zustätzlich bekommen werden, uns zu schwierigen Kürzungsmaßnahmen zwingen könnte.

Was bedeutet das alles für die konkrete Situation? Wir können und wir werden die bisher eingegangenen Einschreibe- und Rückmeldegebühr nicht zurückerstatten. Denn das Gestz gilt bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung, und dies ist eine Entscheidung ausschließlich des Bundesverfassungsgerichts. Aber ich beabsichtihge, bis zur endgültigen Entscheidung die Erhebung der Gebühr auszusetzen und insofern auch keine Exmatrikulationen vorzunehmen.

Hier hat eine kleine Ursache große Wirkung gehabt. Ich hoffe sehr, daß das BVG die entstandene Verunsicherung sobald wie möglich durch eine klare Entscheidung in der Sache beseitigt.

Klaus von Trotha, Minister

"Diese 100 DM sind wirklich eine geringe, absolut faire Kostenbeteiligung, die eigentlich wegen ihrer Begründung meines Erachtens hätte akzeptiert werden können." (Klaus von Trotha, Minister)


Zu Trothas Erklärung

Dieser Vortrag spricht eigentlich für sich, und müßte eigentlich nicht weiter kommentiert werden, wenn man sich ebenfalls die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ansieht.

Herr von Trotha erklärte uns hier ausführlich, wofür wir - seiner Meinung nach - die 100 DM Verwaltungsgebühren pro Semester zahlen dürfen. Dabei hat er allerdings einige Details verwechselt und übersehen, die wir hier nur kurz anmerken möchten.

Der baden-württembergische Wissenschaftsminister begründet die Rückmeldegebühr dadurch, daß er sie alternativ Solidarbeitrag oder moderate Kostenbeteitigung nennt. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Verwaltungsgebühr, und diese wird für einen Verwaltungsakt erhoben und die Immatrikulation und Rückemldung kostet höchstens 20 Mark (vgl. VGH oder Landesrechnungshof).

Der angeführte Solidarbeitrag des Herrn von Trotha existiert bereits und wird von den Studierenden jedes Semester entrichtet, er beträgt 79 Mark und fließt in diverse solziale Einrichtungen des Studentenwerks (Studentenwohnheime, Semesterticket, Psychologische Beratung, usw.)

Nach der bekannten Mannheimer Studie "Der Wert eines Studentenausweises"(Gaugler/Weber: Der Wert eines Studentenausweises, 1993 Zeitschrift für Betriebswirtschaft) knüpfen sich diverse Vergünstigungen an den Besitz eines Studentenausweises. Nach dieser Studie beträgt der Gesamtwert der durch den Studentenausweis zu erlangenden Vorteile durchschnittlich 1268,- DM je Semester, wenn man entsprechend häufig diese Vergünstigungen in Anspruch nimmt (Urlaubsflüge, Semesterticket, Eintritte bei Veranstaltungen (Sport, Musik, Kultur, etc.), dies kann ein Studierender kaum zeitlich, geschweige denn finanziell, erreichen.

Bafög wird vom Bund bezahlt, "so sei es nicht Zweck der Ausbildungsförderung nach BAföG, mittelbar dem Landeshaushalt auszuhelfen." (VGH-Pressemitteilung), sondern den Auszubildende mit einem Zuschuß zu fördern, das sind SchülerInnen, Studierende, Lehrlinge, usw.

Kindergeld wird von Bund gezahlt (vgl. Bafög), man erhält dies nicht als Studierender, sondern als Kind, das noch nicht finanziell unabhängig ist, bis zum 27. Lebensjahr.

Die beiden Beispiele - der Führerschein und der Reisepass - unterliegen dem Kostendeckungsprinzip

Bei dem dritten Beispiel, der Kindergartengebühr, zahlt man nur einen minimalen Teil dessen, was er tatsächlich kostet, der Rest wird subventioniert. Im Falle der Verwaltungsgebühr, wie sie wenigstens offiziell genannt werden, ist genau das Gegenteil der Fall, man zahlt mehr als die Sache wert ist.


Ein Kommentar zum Trothahunni

Politik im Wandel der Zeit

Es ist immer wieder verwunderlich, wie schnell Politiker ihre Meinung ändern. Heute so, morgen so. Einer der Politiker, die dies mit seinem freundlichen Lächeln verstehen, ist Klaus von Trotha. Bei ihm ist man sich leider nie sicher, ob er wirklich weiß, was er sagt, und wie im Kontrast dazu die Realität aussieht, oder ob er wirklich an das glaubt, was er behauptet.

Man sieht es ja auch schon, an den kurzen Anmerkungen zu seinem Vortrag, das der Jurist - selbst auf seinem eigenen Fachgebiet - sich nicht so sicher ist, in dem was er sagt. ("Deshalb akzeptiere ich den Vorwurf nicht, den Sie jetzt gelegentlich lesen konnten, die Juristen im Stuttgarter Ministerium hätten dies besser wissen müssen. Es waren im übrigen auch andere Häuser involviert." [s. Vortrag vom 30.Juli1998])

Um es nun einmal mit seinen eigenen Worten zu sagen, "nehmen Sie vielleicht dann noch ein deutlicheres Beispiel": Die Hochschulfinanzierung! Vor etwas mehr als einem halben Jahr - es war kurz vor Beginn der baden-württembergischen Hochschulprotesten - wandte sich der Minister in seiner Pressemitteilung vom 8.Dezember 1997 vehement "gegen das Gerede vom Bildungsnotstand und vom Kaputtsparen an den Hochschulen" [Nr. 266/1997, S.2] und deswegen hält er "die Protestaktionen von Studierenden für "diffus und in der Sache - jedenfalls was die Hochschulen in Baden-Württemberg angeht - für nur zum Teil begründet." [Nr. 258/1997, S.1].

"Oft liege solche Protesten eine mangelhafte Kenntnis der Hochschullandschaft und -politik zugrunde." [ebd.] Aber wer hat nun diese mangelhafte Kenntnis?

Nachdem die Protest nicht nur in der Bevölkerung auf Verständnis stießen, sondern auch Sympathien und Unterstützung aus allen Schichten der Gesellschaft mit sich brachten (u.a. auch PolitikerInnen), erweist es sich nun als ziemlich unklug gegen die weitverbreitete Meinung zu reden, daß die Hochschulen relativ gut finanziell ausgestattet sind.

"Das Gebührenaufkommen sollte nicht irgendein Haushaltsloch im Lande stopfen, sondern ganz konkret und ganz gezielt im Wissenschaftsbereich, [...] wo die Hochschulen ohnehin schon stark belastet sind und durch Haushaltskürzungen in eine schwierige Situation gekommen sind." [s.Vortrag]


Ersti-Einfühurungen

Diese Übersicht soll Dir helfen, Dich im Dschungel der Universität zurechtzufinden. Da jede Studentin bzw. jeder Student die Probleme der ersten Wochen im Semester am eigenen Leib kennengelernt hat, gibt es an den meisten Instituten und Fakultäten engagierte Studierende, die Dir über diese Anfangsschwierigkeiten hinweghelfen wollen und können. Dieses Info soll Dir sagen, wo und wann an Deinem Fachbereich die Einführungsveranstaltung stattfindet.

Wenn Du Deinen Fachbereich auf dieser Liste nicht findest, dann liegt das wahrscheinlich nicht daran, daß keine Einführungsveranstaltung stattfindet, sondern daran, dass die Termine nicht bis zu uns durchgedrungen sind. Wie bekommst Du in diesem Fall heraus, ob und wann eine Einführungsveranstaltung an Deinem Fachbereich stattfindet? Ganz einfach: das beste ist, Du erkundigst Dich in Deinem Institut. z.B. an den Schwarzen Brettern, die meist im Eingangsbereich hängen, oder in der Institutsbibliothek, oder Du rufst beim Dekanat bzw. bei der/dem InstitutsdirektorIn an. Wenn das nichts hilft, dann bleiben Dir noch als letzter Notanker die freundlichen HelferInnen der Fachschaftskonferenz (FSK) im Zentralen Fachschaftenbüro (ZFB): Lauerstraße 1 (Altstadt -am Neckar, neben dem Marstallhof) Telefon 54 24 56, Fax: 54 24 57

Viel Spaß bei Deinem weiteren Studium und vergiß nicht, daß der Tag kommen wird, an dem Deine Hilfe bei der Erstsemestereinführung gebraucht wird. Unterstütze Deine Fachschaft, wenn sie Dich ruft!

ÄGYPTOLOGIE: Einführungsveranstaltung des Instituts: Di, 13.10, 15 Uhr, Ägyptologisches Institut, Marstallhof 4, Übungsraum 430.

ALTE GESCHICHTE: Einführungsveranstaltung des Instituts: Mo, 12.10., 11 Uhr, Seminar für Alte Geschichte, Marstallhof 4, Hörsaal 313.

ANGLISTIK: Die Einführung des Seminars: Mo, 12.10., stündlich von 9.00-17.00, Anglistisches Seminar, Kettengasse 12. Einführung der Fachschaft: Fr, 9.10., 14.00 (mit Frühstück), Common Room, Angl. Sem., Kettengasse 12.

ARCHÄOLOGIE, KLASSISCHE: Einführungsveranstaltung des Instituts: Mi, 14.10., 14.00 Uhr, Archäologisches Institut, Marstallhof 4, Raum 418.

BIOLOGIE: Einführungseinheit: Mi, 7.10.-Fr, 9.10., 10.00 - 18.00 Uhr, Großer Hörsaal Zoologie, INF 230.

CHEMIE: Do, 8.10. und Fr, 9.10., 9 Uhr, in der Katholischen Studentengemeinde (KSG), Neckarstaden 32. Einführung: Di, 13.10., 14.00, Großer Hörsaal Chemie, INF 525

COMPUTERLINGUISTIK: Freitag, 9.10., 10 Uhr, Karlstr. 2, Seminarraum 004. Bei einem Sektfrühstück werden wertvolle Tips für das Überleben in Heidelberg und isnbesondere das Überstehen des CoListudiums gegeben. Ab 20 Uhr ist eine Kneipentour geplant.

DEUTSCH ALS FREMDSPRACHENPHILOLOGIE: Die Einführung des Instituts für Deutsch als Fremdsprachenphilologie (IDF): Mo, 12.10, 14.00 Uhr Raum 110, IDF, Plöck 55.

ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (EWS): Mi, 7.10. bis Fr, 9.10., Beginn Mittwoch 12 Uhr im Cafe Gisela, EWS, Akademiestr. 3.

ETHNOLOGIE: Einführungseinheit: 7.-9.10., 10-18 Uhr, Institut für Ethnologie, Sandgasse 5-7.

GEOGRAPHIE: Di, 6. bis Do, 8. Oktober jeweils ab 10 Uhr, INF 348 (voraussichtlich, evtl. auch INF 235), Raum 015: Frühstück zum Kennenlernen, Infos zum Studium, Kennenlernen von DozentInnen und Feld — und ein Kneipenbummel. Ausserdem: 24./25.10 Ersti-Hüttenwochenende in Neunkirchen/Odenwald, Anmeldung nach der Einführungsvorlesung am 19.10.

GEOLOGIE: Die Einführung des Instituts: Mo, 12.10., 14 Uhr, Großer Hörsaal, INF 234.

GERMANISTIK: Die Erstsemesterberatung des Seminars: wahlweise stündlich am Mi, 7.10., 9-17 Uhr (Raum 133) oder am Mo, 12.10., 12-17 Uhr (Raum 034), Germanistisches Seminar Palais Boisserée, Hauptstr. 207-209 Erstsemesterbegrüßung des Seminars: Mi, 14.10, 14 Uhr, Hörsaal 007, Gebäude Karlstr. 16

GESCHICHTE: Die Einführung des Seminars: täglich wahlweise vom 5.-9.10. und 12.-16.10., jeweils 10 - 12 Uhr, Histor. Seminar, Neue Universität, Südflügel, Grabengasse 3-5, Übungsraum III.

JAPANOLOGIE: Einführung des Seminars: Di, 13.10., 15 Uhr, Japanologisches Seminar, Akademiestr. 4-8, Raum 136.

JURA (RECHTSWISSENSCHAFT): Einführung des Seminars: Mi, 7.10., 11 Uhr, Heuscheuer, Marstallstr.1, Hörsaal 1 Einführung der Fachschaft: im Anschluß daran.

KLASSISCHE PHILOLOGIE: Einführung des Seminars: Mi, 14.10., 15.00, Großer Übungsraum, Seminar für Klassische Philologie, Marstallhof 4.

KUNSTGESCHICHTE, EUROPÄISCHE UND OSTASIATISCHE: Einführungseinheit: Mi, 7. - 9.10., 10 - 17 Uhr, Hörsaal des Kunsthistorischen Instituts, Seminarstr. 4

MATHEMATIK: Vgl. Physik (Mathematischer Einführungskurs in der zweiten Woche). Genaueres wissen wir leider nicht.

MEDIZIN: Montag, 5.10. bis Freitag, 9.10., Treffen am ersten Tag 9 Uhr (danach 8.15 Uhr), HS1, INF 306, Hörsaal 1.

MEDIZINISCHE INFORMATIK: Orientierungseinheit in Heilbronn

MINERALOGIE: Einführung des Instituts: Mi, 14.10., 9 Uhr, Großer Hörsaal, INF 235.

MUSIKWISSENSCHAFT: Einführungseinheit: Mi, 7. - 9.10., 10 - 18 Uhr, Musikwissenschaftl. Seminar, Augustinergasse 7.

PHARMAZIE: Einführung der Fachschaft: Di, 29.9. bis Fr, 9.10., Ort und Zeit werden nachgeliefert. Einführung der Fakultät: Mo, 12.10., 15 - 17 Uhr, Großer Hörsaal, Kinderklinik, INF 150.

PHILOSOPHIE: Einführung des Seminars: Do, 8.10., 10 - 17 Uhr, Philosophisches Seminar, Schulgasse 6.

PHYSIK: Mo, 28.9. bis Fr, 9.10., INF 288, jeweils 9 bis 17 Uhr

POLITISCHE WISSENSCHAFT: Ersti-Einführung der Fachschaft: Do, 8.10.98 ab 10 Uhr im IPW Raum 018 oder Foyer incl. Mensabesuch und Stundenplanhilfe. Ersti-Frühstück: Fr, 9.10. ab 11 Uhr im IPW-Fachschaftscafe 009. Institutseinführung voraussichtlich Mi, 14.10. 14 Uhr IPW, Raum 018. (IPW=Institut für politische Wissenschaft, Marstallstr. 6)

PSYCHOLOGIE: Erstsemesterkompaktseminar: Mo, 5.-13.10., 9.30 - 16 Uhr, Hörsaal II im Psychologischen Institut, Hauptstr. 47-51 (Hintergebäude).

RELIGIONSWISSENSCHAFT: Einführung mit anschließendem Frühstück: Mo, 19.10., 10 Uhr, Inst. für Religionswissenschaft, Akademiestr. 4-8, Raum 305

ROMANISTIK: Einführungseinheit: Di, 6. - Do, 8.10. 10 - 18 Uhr, Raum 020, Roman. Seminar, Seminarstr. 3.

SINOLOGIE: Einführung: Mo, 12.10/ Di, 13.10 im Sinologischen Seminar, Akademiestr. 4-8.

SLAVISTIK: Einführung des Seminars: Di, 13.10, 14.00 Uhr Slavischen Seminar, Schulgasse 6, Raum 201.

SOZIOLOGIE: Fachschaftseinführung: Mo, 5.10. bis Mi, 7.10. Beginn: 5.10. 11.00 Uhr in Raum 4011 (Institut fuer Soziologie, Sandgasse 9, 4.OG) Institutseinführung: Di, 13.10. 14.00 Uhr (Hauptfach-Studium: Diplom und Magister) bzw. 16.15 Uhr (Nebenfach)

SPORT: Einführung des Instituts: Do, 8.10., 10 Uhr, Hörsaal Sportinstitut, INF 700.

THEOLOGIE, EVANGELISCHE: Einführungseinheit: Mi, 7. - 9.10., 10 - 18 Uhr, Praktisch Theologisches Seminar, Karlsstr.16, Übungsraum III (ganz oben unterm Dach).

UR- UND FRÜHGESCHICHTE: Einführung des Instituts: Mi, 14.10., 13 Uhr, Hörsaal 313, Institut für Ur- und Frühgeschichte, Marstallhof 4.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE: Einführungseinheit: Di, 6. - 8.10., 10 - 18 Uhr, Alfred-Weber-Institut, Grabengasse 14.

ZAHNMEDIZIN: Einführung der Fakultät: Mo, 12.10., 14 Uhr, Kopfklinik, INF 400, Ebene 02, Raum 120.

Lehramt allgemein: Fr, 9.10. von 9 bis 12 Uhr, EWS (Erziehungswissenschaftliches Seminar, Akademistr. 3).

Erstibegrüßung durch den Rektor Mo, 12.10., 17 Uhr, Aula neue Uni. Auch OB und FSK werden da sein. Davor ab 14 Uhr "Infomesse" in der neuen Uni. Taschen für Zahnbürsten, Kondome Frisbee-Scheiben, Kulis und natürlich endlos viel Papier mitbringen. URRmEL und UNiMUT werden auch da sein.

HS: Hörsaal INF: Im Neuenheimer Feld Orientierungseinheit: mehrtägige zusammenhängende Einführungsveranstaltung; oft Kooperation von Institut/Seminar/Fakultät, der Fachschaft und dem ZSW (Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung) Wer vorher oder nachher noch Fragen hat, kann es auch mit den FachstudienberaterInnen probieren.

Stand: 30.8.1998. Noch aktueller und mit Hyperlinks gibts diese Liste im Netz unter /dokumente/erstieinf.html


Lehramtsstudierende werden auf die Schulen losgelassen!

(zukünftig zweimal im Jahr)

Eine Mitteilung

"Änderung der Prüfungsordnung für LA Gymnasium vom 24.02.1998: 4-wöchiges Schulpraktikum vor der ZP" konnten einige Lehramts-(=LA)-studierende - vor und nach der Zwischenprüfung (=ZP) - auf ihren Rückmeldebögen lesen. Diese wie so oft eigenwillig suggestiven Formulierung des Dezernenten für Studium und Lehre sorgten für eine gewisse Verwirrung, selbst das Ministerium für Kultus und Sport (MKS) kam zu der Ansicht, dass der Hinweis "zwar in der gewählten offenen Formulierung nicht falsch [ist], bedauerlicherweise in seiner breiten, undifferenzierten Streuung aber zumindest irreführend". Hintergrund der Mitteilung war ein Erlass vom Februar 1998, wonach Studierende, die sich nach dem 30.9.97 immatrikuliert haben, ein vierwöchiges Praktikum absolvieren müssen, bevor sie die Zwischenprüfung ablegen dürfen.

Mitte August wurde das Merkblatt des Ministeriums vom 22.7.98 zum betreffenden Erlass vom 24.2.98 auch an die betroffenen Institute verschickt. Betroffene können sich also inzwischen vor Ort informieren. Ihr findet den Wortlaut des Merkblatts unter http://www.uni-heidelberg.de/stud/fsk/aks/lehramt/schulpraktikum.

Historie

In Baden-Württemberg mussten bis 1998 keine Schulpraktika absolviert werden. Seit November 1994 gab es aufgrund einer Verordnung des Kultusministeriums für angehende Gymnasiallehrkräfte die Möglichkeit, ein freiwilliges Schulpraktikum zu absolvieren, vorher war selbst dies aus unfallrechtlichen Gründen nicht möglich. Zur Durchführung dieses freiwilligen Schulpraktikums gab es keine weiteren Regelungen, die Studierenden mussten sich alles selber organisieren. In einem Informationsblatt vom November 1994, neuaufgelegt im März 1996 gab das MKS einige Erläuterungen, die zusammengefasst besagten, dass das freiwillige Praktikum nach dem Abschluß des Grundstudiums und in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren ist; ob man selber unterrichten kann, entscheidet die betreuende Lehrkraft. Diese Regelung bleibt für Studierende, die sich vor dem 30.September 1997 immatrikuliert haben, weiter gültig.

Aufgrund der langanhaltenden Kritik am praktikumslosen Studium hat das MKS im Februar 1998 nun verfügt, daß Studierende für das gymnasiale Lehramt, die sich nach dem 30.September 1997 immatrikuliert haben, ein Schulpraktikum absolvieren müssen. Die Entscheidung wurde auch dadurch beeinflusst, dass dem Baden-Württembergischen gymnasialen 1.Staatsexamen aufgrund der fehlende Praktika von den anderen Bundesländern die Anerkennung entzogen werden sollte.

Pläne, dass Lehramtsstudierende ein halbjähriges unbezahltes Pflichtpraktikum an einer Schule absolvieren müssen und dafür das bisher zweijährige (bezahlte) Referendariat auf eineinhalb Jahre gekürzt wird, sind übrigens noch nicht ganz in der Schublade verschwunden.

Das neue Praktikum

Nach einem Erlaß des MKS vom 24.02.98 müssen Lehramtsstudierende, die ihr Studium nach dem 30.09.97 aufgenommen haben, nun vor der Zwischenprüfung ein vierwöchiges Schulpraktikum an einer Schule ihrer Wahl absolvieren. Vor Beginn des Schulpraktikums muss eine einführende Veranstaltung des Staatlichen Seminars für Schulpädagogik am Hochschulort besucht werden. Eine Auswertungsveranstaltung nach dem Praktikum ist ebenfalls zu besuchen. An der Schule selbst erfolgt die Betreuung durch eineN der/dem Studierenden zugeteilteN TutorIn. Das Ministerium schreibt, dass die Praktika "aus schulorganisatorischen Gründen" im Frühjahr in der zweiten Woche der Semesterferien und im Herbst am Ende der Semesterferien stattfinden sollen. Die verbindliche Anmeldung gilt gleichzeitig für die Einführungs- und Auswertungsveranstaltungen, sie kann nur schriftlich unter Angabe von Adresse, Studienfächern, Fachsemesterzahl und Praktikumsschule erfolgen und ist an das zuständige Staatliche Seminar zu richten. Für Heidelberg ist dies das

Staatliche Seminar für Schulpädagogik
Keplerstr. 87
69120 HD
Fax-Nr. 06221/477436.

Die Staatlichen Seminare für Schulpädagogik informieren über die Termine der Begleitveranstaltungen.

Studierende, die sich vor dem Stichtag immatrikuliert haben, werden nicht daran gehindert, freiwillig das Pflichtpraktikum abzulegen.

Termine:

Der erste Termin für das Pflichtpraktikum - vorrangig für die Studienanfänger des Wintersemesters 1997/98 - umfasst die Zeit von Mo, 22.2.1999 bis Fr, 19.3.1999.

Der zweite Termin richtet sich vorrangig an die StudienanfängerInnen des Sommersemesters 1998: Di, 14.9.1999 bis Fr, 8.10.1999.

Ein zusätzlicher Termin umfasst den Zeitraum von Mo, 28.2.2000 bis max. Fr, 31.3.2000 (Ende je nach örtlicher Ferienregelung). Für die verpflichtenden Begleitveranstaltungen durch die Seminare für Schulpädagogik (Gymnasien) werden folgende Termine festgesetzt:

a) für das Praktikum Februar/März 1999:
- ganztägige Einführung: Fr, 12.2.1999
- halbtägige Auswertung: Fr, 16.4.1999

b) für das Praktikum September/Oktober 1999:
- ganztägige Einführung: Fr, 10.9.1999
- halbtägige Auswertung: Fr, 15.10.1999

c) für das Praktikum Februar/März 2000
- ganztägige Einführung: Fr, 18.2.2000
- halbtägige Auswertung: Fr, 14.4.2000

Quelle: Merkblatt des MKS

Wozu das Ganze?

Das Ministerium handelt - so wie Behörden handeln - es verordnet. Und da der Dienstweg immer ein bisschen länger, aber nie unendlich ist, durften selbst die Studierenden auf ihren Rückmeldebögen endlich erfahren, dass im Februar ein Pflichtpraktikum für sie eingeführt wurde. Um nicht aus der Übung zu kommen, wurden in der bekannten Nebelwerferpolitik des Dezernats für Studium und Lehre Betroffene und Nicht-Betroffene in "irreführender" (aber eben nicht falscher und damit in formal korrekter) Weise zwar nicht eigentlich informiert, aber auch nicht völlig im Unklaren gelassen.

Eine Informationsveranstaltung gab es von Februar bis August zwar nicht, aber Mitte August wurden Informationen an die Seminare verschickt. Ganz offensichtlich soll um das Praktikum kein zu großes Aufsehen erweckt werden. Eine weise Entscheidung, denn mit dem, was das MKS vorschlägt, wird sich - abgesehen von einem erhöhten Organisationsaufwand - nicht viel ändern. Nach dem Merkblatt des MKS muss das Praktikum vor der Zwischenprüfung abgelegt werden; bisher, beim freiwilligen Praktikum, wurde empfohlen, es nach der Zwischenprüfung abzulegen, der Termin war frei wählbar. Einige Schulen hatten intern festgelegt, wann sie PraktikantInnen zulassen und wann nicht. Dies ist vor allem an "begehrten" Schulen wichtig, um das Schulleben nicht zu sehr durcheinander zu bringen. Jetzt werden alle Studierenden landesweit in einem Monat auf die Schulen losgelassen, um die zentralen Blockveranstaltungen durchführen zu können. Die Belange der Schule oder die Terminpläne der betroffenen Studierenden spielen keine Rolle.

Die zentralen Abfertigungsveranstaltungen nach Studienort und nicht nach Praktikumsschule genügen den Belangen einer effizienten Abwicklung, allgemeiner Austausch wird dort auf jeden Fall stattfinden und der Austausch über eine konkrete Schule, evtl. unter Beteiligung der Lehrkräfte kann privat organisiert werden oder nach dem Studium stattfinden. Wie bisher. Denn die Politik braucht auch etwas Neues, das sie der Bevölkerung als "Reform" verkaufen kann.

Wie das Praktikum organisiert ist, ist nun hinlänglich klar, was unklar bleibt: wozu dient es eigentlich?

Vielleicht dazu, dass Studierende, die sich ohnehin ein Praktikum organisiert hätten, nun auch noch mit denen um die Plätze konkurrieren, die einen weiteren Pflichtschein absitzen müssen. Oder vielleicht, weil dies wirklich eine wichtige Vorbereitung auf das Referendariat und die anschließende Suche nach einer Stelle ist?

AK Lehramt


Wusstet ihr schon...

...dass Herr Behrens, der für Studiengebühren zuständige Dezernent, vom Ministerium abweichende Vorstellungen vom Studium hat? Er findet nämlich, dass ein Studium in der Regelstudienzeit auch nach Fachwechsel in Ordnung ist, selbst wenn man dann ein bisschen länger studiert. Von den Gebühren sähe Behrens daher auch gerne FachwechserInnen in der Regelstudienzeit befreit. Herr Behrens möchte oder kann in dieser Sache nicht öffentlich tätig werden (weil er sich dann mit dem Rektor anlegt?), wäre aber gerne bereit, Studierenden, die betroffen sind, Hinweise auf Anwälte zu geben, die in dieser Sache tätig werden könnten. Ein Tip, den man aufgreifen könnte, denn Behrens, der in der Regel alle Prozesse der Uni gegen Studierende führt, gewinnt die meisten dieser Prozesse...

...dass LehrerInnen für ihr Endexamen künftig zahlen sollen? Nachdem bereits RechtsreferendarInnen für ihr 2.Staatsexamen zahlen müssen, sollen nun auch angehende LehrerInnen für das Ablegen von Prüfungen zahlen: im Oktober soll der Landtag eine Gebühr von 500,- DM für das Ablegen des zweiten Staatsexamens beschließen. CDU-Fraktionsvorsitzender Oettinger begründete dies damit, daß LehramtsreferendarInnen ja während des Referendariats ein Gehalt (dabei handelt es sich um satte 1800 Mark netto, die Zuschläge für Kinder oder EhepartnerInnen sind schon gestrichen) bezögen. Angehende GymnasiallehrerInnen müssen zur Zeit ohnehin zum Stopfen von Haushaltlöchern herhalten: Neben der geplanten Prüfungsgebühr ist geplant, daß sie ein halbjähriges unbezahltes Pflichtpraktikum an einer Schule absolvieren sollen und dafür das bisher zweijährige (bezahlte) Referendariat auf eineinhalb Jahre gekürzt wird.

...dass die Lehramtsstudis oft noch schlechter dran sind als die Magister- oder DiplomkandidatInnen? Erstens dürfen sie nur von Profs geprüft werden und in der Regel nicht von PrivatdozentInnen, und zweitens weigern sich erstere inzwischen, mehr Leute zur Prüfung anzunehmen. Besonders unangenehm ist dies in Fächern wie Philosophie, wo nur noch ein Prof prüfen darf. Der hat inzwischen Prüfungswilligen schriftlich nahe gelegt, sich doch nicht bei ihm prüfen zu lasssen...

...dass nordamerikanische Studierende ohne Internetgrundkenntisse inzwischen an manchen Hochschulen nicht mehr akzeptiert werden? Neulich meldete die BBC: "USA - College forces students to apply online: Students wanting to attend a business school in the United States will have to send their applications through the Internet. Applications will no longer be accepted on paper from people wanting to attend the Massachusetts Institute of Technology's Sloan School of Management, based in Cambridge, Massachusetts. It says that the move to electronic form-filling will save hundreds of hours of staff time." (http://news.bbc.co.uk/hi/english/education/newsid_146000/146011.stm)

...dass das Studiwerk 1997 immerhin noch rund 25 Millionen Mark BAföG-Mittel an insgesamt 5048 Studis ausgezahlt hat? Das sind 577 Mark pro Monat und Geforderter/m, wobei natürlich nur die Hälfte davon Zuschuss ist, den Rest bekommt der Bund wieder zurück. Aufschlussreich ist ein Vergleich mit dem Vorjahr: 1996 wurden noch 30.5 Millionen Mark an 5796 Studis ausgezahlt. Damit mussten sich letztes Jahr 12.9% weniger Studis 17.2% weniger Geld teilen als vor zwei Jahren.

Walter I. Schönlein


Neues aus der UB

http: //Bücherwurm

Seit neuestem finden sich in der WWW-Datenbankübersicht der UB http://www.ub.uni-heidelberg.de/epub/fach/alph.html auch einen Zugang zum "Index deutschsprachiger Zeitschriften 1750-1815" (IDZ), der bisher nur als Mikroficheausgabe vorlag (Signatur 89 MA 286). Der IDZ enthält etwa 100.000 Artikel aus 195 deutschsprachigen Zeitschriften der Jahre 1750 bis 1815. Die Artikel sind durch ein Autorenregister und Schlagwörter nach Sach-, Personen- und geographischen Bezügen erschlossen.

Nahezu alle indexierten Zeitschriften sind in der UB Heidelberg als Mikrofiche-Volltextausgabe vorhanden (Signatur 95 MA 145) und können im Untergeschoss des Informationszentrums Altstadt (IZA-UG) benutzt werden.

Für DozentInnen und StudentInnen der Universität Heidelberg ist die Internationale Bibliographie der Zeitschriftenliteratur (IBZ) jetzt auch über WWW zu erreichen, und zwar auf den Webseiten der UB, Stichwort Elektronische Publikationen, http://www.ub.uni-heidelberg.de/epub/fach/allg.html

IBZ, die traditionsreiche internationale, interdisziplinäre, vornehmlich die Geistes- und Sozialwissenschaften berücksichtigende Bibliographie umfasst inzwischen weit über 1,7 Millionen Nachweise von Zeitschriftenaufsätzen. Die Online-Ausgabe der IBZ wird laufend durch Lieferungen des Zeller Verlags aktualisiert. Der jährliche Zuwachs beträgt ca. 120.000 Eintragungen.

Beim DigiKat ist nun auch die vergrösserte bzw. verkleinerte Ausgabe der Images möglich. Dies soll Anwendern mit geringer auflösenden Bildschirmen die Benutzung erleichtern — einfach am Eingangsbildschirm einen geeigneten Vergrößerungsfaktor wählen, z.B. 0.8 für gering auflösende Bildschirme. Das funktioniert allerdings (nach Auskunft der UB) nur mit Netscape. Die Redaktion hat da ihre Zweifel.


Zur Großen Vaterländischen Wahl

Mieser Stil

Deutschland vor der Wahl — auch im UNiMUT. Der Wechsel zu rotgrüner Politik ist so gut wie sicher, sei es daß die konservative Koalition aus CDU/CSU und FDP an der Macht bleibt oder daß das "Reform"-Duo Schröder/Fischer künftig das Sagen hat (das kann nun jedeR verstehen wie er/sie will, d.S.). Alle großen Parteien sagen, daß noch schlechtere Zeiten anbrechen werden, wofür jedeR sich selbst und die Regierung "fit" machen muss. Für die Studierenden an der Uni Heidelberg bleibt auch nach der Wahl alles beim alten, denn eine Tatasache bleibt noch bestehen: der Fortschritt an den Universitäten (z.B. Abschaffung der "Gruppenuniversität", generelles Verbot von Studiengebühren in allen verdeckten Formen, grundlegende Demokratisierung aller Gremien) muss erkämpft werden, nur der nötige Druck von Seite der Studierenden führt zu positiven Veränderungen in der Bildungspolitik. Also NIX mit Füße hochlegen und den erneuerten Verantwortlichen das ReGIERen überlassen, sondern engagiert Euch in den Fachschaften, den Arbeitskreisen der Fachschaftskonferenz (FSK) oder anderen nicht-kommerziellen Zusammenschlüssen!

Um unserem sowieso schon recht gut aufgeklärten Zielpublikum ein Bild von den verschiedenen Parteiinhalten zum Thema Studiengebühren zu vermitteln, befragten wir die jeweils zuständigen Personen der im künftigen Bundestag vertretenen Parteien. Hier synoptisch die Antworten.

Bruno Dumpf, Bürgermeister von Klein-Fleißheim (CDU): Fliesenlegermeister aus ganz Deutschland fordern den Beitrag der Studenten zum Wohlergehen der Volksgemeinschaft. Wir stellen uns dieser Verantwortung.

Volker E. Rath, Senator für Universitätswesen der Freien Stadt Kaiserslautern: Na, bis zur Wahl wollen wir ganz bestimmt jetzt noch keine Studiengebühren. Danach muss der Schröder das mit dem Piech ausmachen.

Günther Graf von Osterhase, Schatzmeister der F.D.P.: Marktorientierung tut not. Unter zehntausend Mark pro Semester gibt es keine Gewähr, dass auch wirklich niemand vom Pöbel zur Uni kommt.

Ulrike Meinhof, Jubelengel der Bündnis Ewigkeit/Die Grünen: Mit unserem BAFF zahlen die Studis die Studiengebühren mit links. Vertraut Berninger! Er würde Lehrer werden, wenn wir ihn nicht beschäftigen würden.

Erych Honyka, Polizeipräsident Berlin/Prenzlauer Berg (PDS): Bei uns im Osten hatten wir sowas ja nicht.

Wonk L. Klonker, stellvertretender Vorsitzender der APPD: Sinken und steigen, steigen und sinken. Steigen und sinken, sinken und steigen. Hast du was gesagt?

Christof Schlingensief, Liquidator der Chance 2000: Ach, schaut doch meine Filme an. Ansonsten ist meine Kontonummer 5568-2568, Bankleitzahl 672 458 21. Studiengebühren nehm ich auch.

Richard Röhm, Sicherheitssprecher der Republikaner: Es kann ja wohl nicht sein, dass Deutsche im Ausland hunderttausende Mark pro Semester bezahlen müssen und Ausländer studieren hier zum Nulltarif. Schluss damit.

Adolf Geissler, Verlagsleiter (DVU): Die einzigen, die davon profitieren, sind natürlich die Vertreter der internationalen Finanzmafia, also wieder die jüd... — ah ja, Herr Frey? Jawoll, zu Befehl — ja, die DVU sieht Deutschlands Probleme gerade an anderen Stellen.

Rita S. Feiden (Die Tierschutzpartei): Im Umweltschutz sowie bei der Entwicklung und Erstellung von Umweltschutztechnologien besteht ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften. Die ständig überlasteten Sozialeinrichtungen und Tierheime brauchen weitere qualifizierte Helfer. Der von uns geforderte Tier- und Naturschutz- Unterricht an allen Schulen ist eine Chance für stellenlose Pädagogen.

Bertram von Dahlen, (Kapitalistische Partei Deutschlands / Manchester-Liberale KPD/ML): Unsere Haltung in der Hochschulpolitik erklärt sich aus der Beantwortung der einen Frage: Warum sollte Bildung ein kostenloses Gut sein? Oder zugespitzter: Warum sollte ein Hilfsarbeiter, der weder selbst studiert hat noch dessen Kinder studieren, über seine Steuern den Kindern eines Unternehmers die Ausbildung finanzieren, mit der sie dann ein erheblich höheres Gehalt als dieser Hilfsarbeiter haben werden?

Sharim Büchner (Naturgesetz Partei): Das Ziel der Naturgesetz Partei im Bereich der Erziehung ist es, durch die Einführung des Studiums des Bewußtseins, das insgesamt gelehrte Wissen zu vervollständigen.

Herbert Schmitt (APD - Autofahrer und Bürgerinteressenpartei): Hinsichtlich der Ausländerkriminalität ist Berlin zum wichtigen Stützpunkt im Netz der europäischen Bandenkriminalität geworden. In diesem Bereich wurden 1995 über 70% (3444 Einzelstraftaten in Berlin) von Ausländern begangen.

Nicht befragt wurden: Ab jetzt - Bündnis für Deutschland, Arbeit für Bremen, Bayernpartei, BFB - Bund Freier Bürger (Die Freiheitlichen), BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität, CM - Christliche Mitte, DPD - Demokratische Partei Deutschlands, DLP - Deutschland Partei, Familie - Deutsche Familien Partei, DKP - Deutsche Kommunistische Partei, DSU - Deutsche Soziale Union, DVU - Deutsche Volks Union, Zentrum - Deutsche Zentrumspartei, Graue - Die Grauen (Graue Panther), Die Guten, Statt Partei - Die Unabhängigen, EuRePa - Europäische Regional-Partei in Bayern, Bayern-Franken-Schwaben, DIE FRAUEN - Feministische Partei, FP Deutschlands - Freiheitliche Partei Deutschlands, FSU - Freisoziale Union - Demokratische Mitte, HP - Humanistische Partei, Initiative Pro D-Mark, MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, Mittelstandspartei, NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands, Forum - Neues Forum, ödp - Ökologisch-Demokratische Partei, Partei der Alternativen Bürgerbewegung, PBC - Partei Bilbeltreuer Christen, Partei der Nichtwähler, PSG - Partei für Soziale Gleichheit

Noch Fragen? Dann QUwählt FSK Tel. 54-2456.

Maxim


Bundesweite Aktionstage zur sofortigen Stillegung aller Atomanlagen

Abschalten - Ein anderes Wort für Sicherheit

Sa. 12.09.1998

Demonstration
Saarbrücken
Ludwigskirche
Beginn: 13 Uhr
Abfahrt Heidelberg: Sa. 9.36 Uhr

So. 13.09.1998

Anti-Atom-Frühstück
Schienenspaziergang
(bitte vor Ort auf Ankündigungen achten)

Nach dem Castor-Transport nach Ahaus und dem letzten Skandal um die "schwitzenden" Castoren steckt die Atomindustrie in ihrer bisher tiefsten Krise. Wer jetzt allerdings glaubt, daß der Atomausstieg nur noch eine Frage der Zeit sei, ist naiv: Die Atomwirtschaft gibt so schnell nicht auf und versucht, noch aus jeder Krise Vorteile zu ziehen, und die Halbwertszeit der öffentlichen Aufregung über die Machenschaften der Branche ist erfahrungsgemäß nicht sehr lang. Auch unter einer künftigen rot-grünen Regierung werden die AKWs noch für mehrere Legislaturperioden weiterstrahlen, sofern wir sie nicht immer wieder massiv unter Druck setzen.

Am 12. und 13.9. finden bundesweit in mehreren Städten Aktionen für den sofortigen Ausstieg aus der Atomindustrie statt. In Saarbrücken finden an diesen Tagen eine Demo und ein Anti-Atom-Frühstück mit anschließendem Schienenspaziergang statt (siehe Kasten).

In der Zeit von Juli 89 bis Dezember 97 rollten ca. 300 Atommülltransporte durch das Saarland. Über die Bahnstrecken Mannheim-Saarbrücken und Koblenz-Trier-Perl-Apach werden die abgebrannten Brennelemente aus den deutschen AKWs zu den Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) im franzöischen La Hague sowie in britischen Sellafield gebracht, um sie nach der Wiederaufarbeitung wieder zurück in die BRD zu transportieren. Da die Niederlande und Belgien Atomtransporte aus Deutschland über ihre Landesgrenzen verbieten, spielt das Saarland die Rolle eines Nadelöhrs. Neben der ständigen Abgabe von Radioaktivität während der Transporte zeigte auch die Entgleisung eines CASTORs ander saarländisch-lothringischen Grenze in Perl-Apach im Februar 1997, daß es kein kalkulierbares Risiko gibt. Weitere Aktionsorte sind am Zwischenlager in Greifswald und an den AKWs in Stade und Lingen. Anschließend an den Aktionstag in Lingen findet ein einwöchiges Widerstandscamp an der Urananreicherungsanlage im nahegelegen Gronau statt, das mit einem Schienenspaziergang am Zwischenlager Ahaus beendet wird.

Zeitgleich mit den Aktionstagen werden an weiteren Stationen Aktionen stattfinden:

Der Ausstieg technisch, wirtschaftlich, sozail und juristisch machbar! Nutzen wir die Chance, die sich ergeben hat!

Tag X , Ort X

Der nächste CASTOR kommt bestimmt!

Die kraftwerksinternen Lagerstätten sind begrenzt. Ohne Atommülltransporte müssen im nächsten Frühjahr die ersten AKWs abgeschaltet werden. Die Anti-Atom-Bewegung plant deshalb, den ersten CASTOR-Transport, wohin auch immer er gehen mag, mit allen Mitteln des gewaltfreien Widerstandes zu verhindern. Die Atomindustrie plant "standortunabhängige" Genehmigungsverfahren, wir machen standortunabhängige Widerstandsplanung. Sollte es zu einem Transport in eines der Zwischenlager (Gorleben, Ahaus oder Greifswald) kommen, werden wir den Transport vor allem am Abfahrts-AKW und an dem jeweiligen Zwischenlager behindern. Sollte es dagegen ein WAA-Transport nach Frankreich oder Großbritannien sein, ist das Saarland für alle süddeutschen AtomkraftgegnerInnen der voraussichtlich nahegelegenste Aktionsort. Wo auch immer der Transport hingeht, wird es wieder viele verschiedene bunte Aktionen geben, darunter auch eine Neuauflage der X-tausend mal quer-Blockade. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits.

Zilma


Aus gegebenem Anlaß

Strategisch wählen!

Am 27. September ist mal wieder Bundestagswahl. Dabei geht es höchstwahrscheinlich um die Entscheidung konservativ-(wirtschafts-)liberale Koalition oder sozial-demokratisch-ökologische Koalition. Dies ist u.a. auch eine Entscheidung über die zukünftige Bildungspolitik und geht schon allein deswegen die Studierenden direkt an. Bei der letzten Wahl wurde der CDU-Direktkandidat für den Wahlkreis Heidelberg/Schwetzingen Lamers gewählt, was zumindest nicht im Sinne des Red. war. Deshalb soll hier ein Flugi des AK Bundestagswahl auszugsweise zitiert werden:

"Die Erststimme entscheidet im Wahlkreis! Um zu einer klaren Mehrheit zu kommen, möchten wir auf eine Besonderheit im Wahlsystem hinweisen. Mit der Zweitstimme wählt Ihr die Partei. Das Zweitstimmenverhältnis entscheidet also, welche Partei wieviel Abgeordnete in den Bundestag schickt. Mit der Erststimme wählt Ihr den Kandidaten im Wahlkreis (hier: Heidelberg/Schwetzingen). Wer von den Wahlkreiskandidaten die meisten Erststimmen erhält, zieht über das Direktmandat in den Bundestag ein. Damit sich das Stimmenverhältnis nicht verschiebt, werden die Direktmandate mit den einer Partei insgesamt (nach der Zweitstimme) zustehenden Mandaten verrechnet - mit einer Ausnahme: dem Überhangsmandat.

Was ist ein Überhangsmandat? Da es bei den Erststimmen nur darauf ankommt, wer die meisten Stimmen erhält, haben i.d.R nur Kandidaten der großen Parteien eine Chance auf ein Direktmandat. Bei der letzten Bundestagswahl hatte Rot-Grün im Wahlkreis 50,7% der Erststimmen auf sich vereint. Direkt gewählt wurde aber nicht Lothar Binding (SPD), sondern Dr. Karl A. Lamers (CDU).

Wie passiert sowas? Die Wähler der Grünen haben an ihre Kandidatin Angelika Köster-Loßack 11.000 Erststimmen gegeben und damit, gewollt oder ungewollt, der CDU zum Überhangsmandat verholfen. Ein Überhansgmandat entsteht dann, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als sie durch das Zweitstimmenergebnis erreicht hat. Hier wird also der durch das Direktmandat errungene Sitz nicht verrechnet.

Das Stimmen-Splitting. Gerade Wähler der kleineren Parteien können sich überlegen, ob sie ihre Erststimme an ihren Kandidaten vergeben, oder sie einem Kandidaten der großen Parteien geben. 1994 gaben z.B. viele Wähler der FDP ihre Erststimme dem CDU-Kandidaten. Die Wähler von Bündnis90/Die Grünen hatten überwiegend ihre Kandidatin gewählt, die keine Chance auf das Direktmandat hatte. Übrigens: Angelika Köster-Loßack (Grüne) und Dirk Niebel (FDP) sind über die Landesliste ihrer Partei abgesichert und somit sicher im Bundestag vertreten. Unsere Bitte: [...) überlegt, welchen Kandidaten, die eine Chance auf das Direktmandat haben, Ihr unterstützen wollt."


Termine

Di, 1.9. bis Do, 10.10.
Ausstellung in der Stadtbücherei: "Des Volkes Freiheit — die Revolution 1848/49 in Baden und Württemberg" im Comic (s. auch "Hören und Staunen"!)

Do, 3.9.
19.30 "Abstellgleis Bildung"- Wohin führt der Bildungskahlschlag und wie sehen Alternativen aus?" Veranstaltung der AGJG im Rahmen ihrer Wahltour 98. Ort: Griechische Taverne (Bergbahn) [Vorsicht Volksfront!)

Fr, 11.9.
Der Kanzler aller Deutschen, Dr. Helmut Kohl, spricht zu den "Männchen draußen im Lande" und zwar auf dem Uniplatz gegen 20:00.
9:00-20:00 Eier aus Freilandhaltung werden in nahezu allen bekannten Verkaufsstellen veräußert.

Mo, 14.9.
19.00 Gregor Gysi [Oh Gott, schon wieder!Hintze hilf!) in HD! Thema: Alternativen '98. Ort: DAI

Mo, 21.9
20.00 Kabarett mit Dietrich Kittner in der Stadthalle Heidelberg. Eintritt: 8 bzw. 15 DM.

Mi, 7.10.
20.00 Büchergilde Gutenberg, Kleinschmidtstr. 2: "...und nicht vergessen" Ein Zeitzeuge im Gespräch mit Hans-Martin Mumm

Seminar

So, 27.9., Karlstorbahnhof Heidelberg: "Gewaltfreie Kampfformen gegen Nazis" — Erfahrungen aus den Kämpfen '91 bis '94 und früher. Diskussions- und Themenschwerpunkte werden sein: Antifaschistische Strategien, individuelle Notwehr, Frauenwiderstand in der Berliner Rosenstraße 1943 und die Behandlung der Grundsatzfrage: "Ist der Nazi als solcher ein Mensch?". Um Anmeldung wird gebeten: Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden, Tel./Fax. HD-161978

Hören und Staunen

Ganz feine Sachen gibt's mal wieder im Deutschlandfunk (106,4) zu hören. Kleiner Auszug:
Fr, 4.9., 19:15, Auf der Suche nach der verlorenen Kindheit, KZ-Opfer rekonstruieren ihre Biographie
Sa, 5.9., 23:05, Mielke und Genossen, Die Lange Nacht mit Schild und Schwert.
Di, 15.9., 19:15, Gescheiter, verhöhnt, vergessen - Die Revolution von 1848. Ursachen, Verlauf, Scheitern und die Folgen dieses Scheiterns bis heute werden nachgezeichnet


Per Anhalter durch die Universität

Sozialhandbuch - Auflage WiSe 1998

Was für den Sternreisenden der "Anhalter durch die Galaxis" ist, ist für den Studi der Uni Heidelberg das Sozialhanbuch. Wenn Du das schon weißt und im Besitz eines (aktuellen) Sozialhandbuchs bist, brauchst Du jetzt nicht weiterlesen und kannst Dich den anderen interessanten Sachen auf dieser Seite widmen. Für alle anderen: Im Sozialhandbuch steht mmh, ja, eigentlich alles, was Studi wissen muß. Unter anderem über Studienberatung, Auslandsstudium, Fremdsprachenkenntnisse, Bibliotheken, studentische Mitbestimmung, hochschulpolitische Gruppen, Studiengebühren, BAföG, Wohnen, Mietrecht, Versicherung, Unisport, Männer, Frauen, Heidelberger Kneipen und Dissen, Gott und die Welt. Das Sozialhandbuch ist also Eure mit 660.540 Zeichen bewehrte Machete im Dschungel Uni und witzig ist es auch. Mensch könnte jetzt denken, Scheiße noch ein Buch, daß ich mir kaufen muß, wäre aber falsch gedacht, denn das Sozialhandbuch gibt's umsonst. Kostenlos und doch wertvoll, quasi. Sichere Stellen um das Sozialhandbuch zu bekommen ist das Zentrale Fachschaftenbüro (ZFB) im 2. Stock der Lauerstr. 1 (bei der Heuscheuer um's Eck) oder die Auslagenecke (gleich am Eingang) in der Uni-Verwaltung in der Seminarstr. 2.