Formfehler in Heidelberger Zahlungsaufforderungen (21.1.97)

Unabhängig von inhaltlich motivierten Boykottaktionen ist in Heidelberg im Augenblick zahlen eh nicht angesagt: Die erste Charge der Rückmeldebögen enthält einen schwerwiegenden Formfehler, der nach übereinstimmender Einschätzung von GEW und Studiwerks-Geschäftsführer Gutenkunst die Zahlungsaufforderung nichtig macht.

Genauer ist auf dem großen grünen Bogen unten links zu lesen, mensch habe 169 DM an das Studiwerk zu entrichten, was sachlich falsch ist. Von den in der Tat zu überweisenden 169 DM gehen nur 69 Mark an das Studiwerk, die restlichen 100 DM kommen an das Land. Dies mag normalen Menschen relativ lächerlich erscheinen, juristisch ist es ein Desaster für die Uni-Verwaltung, denn jedeR kann diesen Bescheid anfechten. Effektiv werden wohl die Rückmeldeunterlagen nochmals verschickt werden müssen -- gut für die Treuhandkontogeschichten, denn die Zahlungsfrist wird nach dieser Verzögerung kaum zu halten sein. Und das gibt den Studis mehr Zeit, ihre Angst vor der ohnehin unwahrscheinlichen Exmatrikulation zu überwinden.

Bis der korrigierte Rückmeldebogen ankommt, sollte keineR zahlen. Da der verschickte Bogen jederzeit anfechtbar ist, ist damit kein Risiko verbunden.

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 04.07.2003