AStA Gießen vs. die Unigesetze (30.9.97)

Die Geschichte mit den den 10000 Mark Zwangsgeld für den AStA der Uni Gießen zieht weitere Kreise: Der AStA wird es jetzt höchstwahrscheinlich mit einer Verfassungsbeschwerde versuchen, die derzeit zwar wenig Aussicht auf Erfolg hat, wohl aber ein Signal für eine breitere Diskussion über das politische Mandat sein kann und soll. Die Überlegung der Leute aus Gießen ist, dass die Inflation der Maulkorbprozesse in den letzten Jahren AStA-Arbeit über die Organisation von Feten hinaus fast unmöglich macht -- worauf der RCDS diese Woche allergisch reagiert und welche Gerichte ihnen diesmal Recht geben, ist einfach schwer vorherzusagen.

Im Stammland der Maulkorb-Prozesse, Nordrhein-Westfalen, hat ein Bekenntnis der zuständigen Ministerin wie auch die jüngste Novelle des dortigen UG einige Besserung gebracht, und ähnliches hoffen die Giessener nun auch bundesweit erreichen zu können. Das erste Treffen, das sich mit der Koordinierung entsprechender Bestrebungen beschäftigen wird, soll nächsten Montag stattfinden. Wer sich engagieren will, braucht aber nicht gleich nach Gießen zu fahren, sondern kann (in Heidelberg) erstmal an die FSK oder (sonstwo) den AStA Gießen mailen.

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