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UNiMUT aktuell: Die Schatten ferner Tage

Kleine Hindernisse beim alten Treuhandkonto

Die Schatten ferner Tage (02.07.2003)

Vorneweg: Das folgende hat mit dem aktuell laufenden Treuhandkonto (ihr habt doch alle schon überwiesen, oder?) nichts zu tun. Es bezieht sich auf das Treuhandkonto, mit dem 1997 versucht wurde, die Rückmeldegebühren des Herrn Trotha aufzuhalten.

Studierende, die auf das damalige Treuhandkonto eingezahlt hatten und ihr Geld vom Rechtsanwalt hatten überweisen lassen, haben bei der Rückforderung nun 100 Mark weniger von der Uni zurückbekommen als erwartet, was manche wohl etwas irritiert hat. Aber: Keine Panik, das Geld ist noch da, und ihr bekommt es auch. Wie, erklären wir euch jetzt -- lest erst diesen Artikel und dann, gegebenenfalls, die Ausführungen des damaligen Treuhänders zum Thema.

Passiert ist folgendes: Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein (es war nicht von vorneherein sicher, dass das Verfassungsgericht so kulant entscheidet, wie es das nun getan hat), hatte der Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, der damals als Treuhänder bestellt war, das Geld "mit Vorbehalt" auf das Unikonto überwiesen. Dieser Vorbehalt wurde wirksam, als das Verfassungsgericht das Gesetz, auf dessen Grundlage die Uni die Gebühren erhoben hatte, als verfassungswidrig befand

An dieser Stelle hätte das zuständige Dezernat 2 der Universität sich eigentlich eine Methode überlegen können, wie die Bearbeitung der Rückforderung sowohl für Studis als auch für den Rechtsanwalt (und letztlich auch für das Dezernat 2 selbst) so stressfrei wie möglich abgewickelt werden kann. Es hätte auch zumindest mal einschlägige Presseerklärungen herausgeben können. All das geschah nicht, und das Resultat war eigentlich völlig vermeidbarer Ärger.

Leider ist das Dezernat 2 auch nach Vermittlungsversuchen der FSK nicht zur Kooperation mit dem Rechtsanwalt bereit -- vielleicht gibt es da auch wirklich erhebliche rechtliche Hürden. Und damit kommt ihr ins Spiel. Wenn ihr 1997 auf das Treuhandkonto eingezahlt habt und das Geld nicht schon damals wieder vom Treuhandkonto heruntergenommen habt (dies ist wie gesagt für etwa 3300 von 4700 Betroffenen richtig), habt ihr von der Uni die Rückmeldegebühren für das Sommersemester 1997 nicht zurückbekommen, und dieses Geld liegt nach wie vor bei Wolfgang Ferner, es sei denn ihr hättet es mittlerweile auch von dort zurückbekommen (dies ist für rund 1500 ehemaligen Studis der Fall). Ferner hat aber keinen Zugang zu den Kontoverbindungsdaten bei der ZUV (an die habt ihr euren ersten Rückforderungsantrag gestellt), d.h., ihr müsst einen separaten Rückzahlungsantrag stellen, und zwar eben Rechtsanwalt Ferner. Ihr könnt einen solchen Rückforderungsantrag mit unserem Rückforderungs-Generator erstellen (verwendet den Knopf "Brief an Rechtsanwalt als PDF").

Leider ist es diemal damit noch nicht ganz getan. Um sich abzusichern, verlangt der Rechtsanwalt zusätzlich zur Rückforderung noch einen Überweisungsbeleg, d.h. irgendeine Sorte von Nachweis, dass ihr damals wirklich auf das Treuhandkonto überwiesen habt. Um an den zu kommen, habt ihr im Prinzip drei Möglichkeiten:

  1. Ihr seid ordentlich und habt den Beleg von damals noch. Ok, just kidding.
  2. Ihr wisst noch, bei welcher Bank ihr damals wart. Dann könnt ihr zur Bank gehen und euch Kontoauszüge o.ä. vom Februar 1997 geben lassen. Darauf sollte die fragliche Überweisung verzeichnet sein.
  3. Ihr geht zum Rechtsanwalt und sucht den Nachweis für eure damalige Überweisung aus seinen Papieren heraus. Dafür sind Extra-Termine eingerichtet worden. Näheres dazu beim Rechtsanwalt. Es ist klar, dass diese Methode für keineN der Beteiligten sehr attraktiv ist.

Wenn das alles für euch unmöglich ist (aber auch wirklich nur dann): Der Rechtsanwalt hat zugesagt, sich, wenn der große Ansturm vorüber ist, mit den diffizilen Restfällen genauer zu beschäftigen.

Also: Keine Panik, kein Grund irgendwen (sei es die FSK, den Rechtsanwalt oder das Dezernat 2 (ok, das vielleicht schon)) anzuschreien: Ihr bekommt euer Geld.

Aus gegebenem Anlass müssen wir noch betonen, dass auf dem Treuhandkonto maximal 100 Mark von euch liegen. Es hat -- trotz einiger Planungen -- kein zweites Treuhandkonto gegeben, schon gar nicht bei Ferner. Wer meint, 200 Mark oder sonst irgendwelche wirren Beträge vom Rechtsanwalt bekommen zu müssen, irrt sich. Garantiert. Wir wüssten, wenn es ein zweites Treuhandkonto gegeben hätte. Sollte euch die Uni Auskünfte in dieser Richtung geben (was vorgekommen sein soll), so lügt sie, und das weiß sie (wenigstens mittlerweile) auch.

Nachtrag (14.7.2003): Noch ein Tipp: Wenn ihr euch nicht mehr erinnert, ob ihr 1997 auf das Treuhandkonto eingezahlt habt oder nicht, könnt ihr einfach zur Unikasse in der ZUV gehen. Die Leute dort können nachsehen, wie die Gelder gelaufen sind. Außerdem dürft ihr dem Rechtsanwalt auch gerne unter seiner Heidelberger Adresse Post schicken: Wolfgang Ferner, Bunsengasse 18, 69115 Heidelberg.

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 03.01.2004


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Erzeugt am 02.07.2003

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