Die Qualifikation für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt, wird durch die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen. Personen mit einer Vorbildung, die nur zu einem Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt (fachgebundene Hochschulreife), können nur für diesen Studiengang zugelassen werden. Die Hochschulreife wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes erworben. Die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule wird auch erworben durch die Verleihung der Fachhochschulreife nach den Bestimmungen des Schulgesetzes oder den erfolgreichen Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule.
Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003