Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist darauf hin, dass Menschen, die sich aus irgendwelchen (für den Redakteur nicht nachvollziehbaren) Gründen nicht am Boykott beteiligen wollen, die 100 Mark Proto-Studiengebühr nur unter schriftlich niederzulegendem Vorbehalt zahlen sollten. Wenn sie das nicht tun, schenken sie dem Land das Geld, da dieses nicht verpflichtet ist es zurückzuzahlen, wenn die Gebühr am Widerstand der Studis gescheitert ist.
Für diese Fragen ist in Heidelberg Herr Regierungsdirektor Eckhard Behrens (FDP) vom Dezernat 2 zuständig. Herr Behrens, der jüngst in einer Presseerklärung seinerseits auf den von der GEW diskutierten Sachverhalt hingewiesen hat, nimmt solche Vorbehalte gern entgegen. Wer das Zahlen absolut nicht lassen kann, findet ihn in der zentralen Universitätsverwaltung in der Seminarstraße 2, telefonisch ist er unter 542313 zu erreichen. Der UNiMUT empfiehlt, die Vorbehalte bei ihm zur Niederschrift einzureichen.