Befreiungstatbestände (22.5.98)

Die Lage um Trothas Straftausi ist verworren, doch allmählich hebt sich zumindest an manchen Unis der Nebel ein kleines Stück. In Stuttgart etwa wird nach Informationen der FaVeVe unter anderem Folgendes honoriert:

Gerüchteweise sind noch mehr solcher "Tatbestände" in irgendwelchen schwabenmetropolitanen Ausführungsbestimmungen vergraben. Leider kennt gegenwärtig vermutlich kein Mensch auf der ganzen Welt (und besonders nicht im Ministerium) die komplette Liste. Dennoch kann es sich lohnen, einfach mal zu fragen. Zuständig in Heidelberg ist Eckhard Behrens, der in der ZUV, Seminarstr. 2, Zi. 286 zu finden ist (Telefonisch kann mensch es unter 54-2313 probieren, wird dann aber voraussichtlich nur an seine Sekretärin geraten; es ist nicht bekannt, ob er auf E-Mail an behrens@sun1.zuv.uni-heidelberg.de reagiert). Behrens hat keine Sprechstunde, mensch kann also einfach hingehen -- nach der bescheidenen Meinung der Redaktion wird er nur selten bei wertvoller Arbeit gestört.

Wer bei Behrens kein Glück hat, kann sich auch mit einer Verordnung des MWF auseinandersetzen, die vor ein paar Tagen über die LAK-Liste lief.

Nachtrag (8.6.98): Mittlerweile hat sich die FSK die Mühe gemacht, eine Zusammenstellung der wichtigsten einschlägigen Gesetze und Verordnungen aufs Netz zu bringen -- obiger Link hat damit wohl als obsolet zu gelten.

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