VRN und Stadt stellen sich weiterhin stur

Zukunft des Semestertickets weiter offen (04.03.2009)

Die Studierendenvertreter der Fachschaftskonferenz und das Studentenwerk verhandeln seit August letzten Jahres mit dem VRN über eine Fortsetzung des Semestertickets nach dem Auslaufen des aktuellen Vertrags zum 31. August 2009. Die vorliegenden Angebote des Verkehrsunternehmens sehen vor, die horrenden Preissteigerungen der vergangenen Jahre auf fünf weitere Jahre fortzuschreiben. Bereits bei Unterbreitung des Angebots hatte der VRN signalisiert, er sei nicht bereit, über alternative Preismodelle oder eine Erweiterung des Angebots zu verhandeln. Kritik an den überproportionalen Preissteigerungen der vergangenen Jahre beim Semesterticket (6 - 10%) im Vergleich zum Maxx-Ticket (3 - 4 %) wurde konsequent ignoriert.

Bemühungen des Kommunalreferates der FSK, den Gemeinderat für die eigenen Forderungen zu gewinnen, sind an der mangelnden Handlungsbereitschaft vor allem des Heidelberger Oberbürgermeisters gescheitert. Der Gemeinderat erkannte keine unsoziale Mehrbelastung der Studierenden an. Hinweise des Kommunalreferenten der FSK, der in der entsprechenden Gemeinderatssitzung als Sachverständiger gehört wurde, sowie einiger Anwesender, dass die Akzeptanz und Attraktivität des ÖPNV mit dem vorliegenden Angebot für eine der größten Zielgruppen nicht mehr gewährleistet ist, wurden übergangen. Vom Gemeinderat scheint keine Hilfe bei der Ausgestaltung eines attraktiven Semestertickets erwartbar zu sein. Diese Haltung der Stadt zeigt -- wie auch die Bestrebungen zur Aufhebung der Plöck als Fahrradstraße -- dass Heidelberg systematisch die Interessen der Studierenden missachtet.

Des Weiteren versucht der Verkehrsverbund, den solidarischen Sockelbeitrag, den alle Studierenden leisten müssen, von 20€ auf 22,50€ zu erhöhen. Dies würde für den VRN garantierte Mehreinnahmen in Höhe von mehr als 120.000€ pro Jahr bedeuten. Die FSK hat bereits zu Beginn der Verhandlungen deutlich gemacht, dass ohne Leistungsausweitung eine Sockelerhöhung nicht akzeptabel ist. Das Studentenwerk teilt diese Auffassung und hat mit einem entsprechenden Beschluss seines Verwaltungsrats eine Erhöhung des Sockelbeitrags ausgeschlossen. Weiter wurde die Möglichkeit geschaffen, den Sockelbeitrag aufzuheben. Dies zeigt, dass das Studentenwerk inzwischen -- anders als früher -- ein Scheitern des Tickets als mögliche Option in Erwägung zieht.

Die FSK und das Studentenwerk werden dem Druck des Verkehrsverbundes nicht nachgeben und das vorliegende Angebot weiterhin zurückweisen. In den nächsten Monaten wird das Studentenwerk in Zusammenarbeit mit der FSK eine Umfrage zum Semesterticket durchführen. Diese wird Fragestellungen zur Akzeptanz des Ticket, zum Leistungsumfang sowie zur Preisgestaltung enthalten. Zusätzlich erhoffen sich die Verantwortlichen, Informationen darüber zu erlangen, wer auf ein Semesterticket unbedingt angewiesen ist und welche Alternativen von den NutzerInnen ggf. in Betracht gezogen würden. Der Zeitpunkt der Durchführung steht derzeit noch nicht fest.

"Wir als Vertreter der FSK bemühen uns weiterhin, im Rahmen der Verhandlungen ein attraktives Semesterticket zu ermöglichen. Ein Scheitern und das damit verbundene Aus für das Ticket halten wir allerdings für möglich, sofern der VRN nicht von seiner unhaltbaren Position abrückt. Über Alternativen wird dann ohne den VRN innerhalb der Universität zu beraten sein", so Mario Bott vom Kommunalreferat der Fachschaftskonferenz.

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 05.05.2009

Exzellenter Verwaltungsdilettantismus

Oder: wie die Universität Heidelberg sich unbillig bereichert (10.03.2009)

Seit 1.3. hat an der Uni Heidelberg das Sommersemester angefangen - kaum vorstellbar bei dem Wetter, aber es ist so. Die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) hingegen scheint sich noch im Winterschlaf zu befinden, will man ihr nicht unterstellen, daß sie sich gegenüber den Universitätsmitgliedern unbillig bereichern möchte.

Aber was ist passiert? Das gewöhnliche, oder sagen wir dem Verwaltungsdeutsch gemäßen, das ordentliche Mitglied der Alma Mater mußte sich bis spätestens 15. Februar 2009 zurückmelden. Dies erfolgt in der Regel durch das Bezahlen einer Geldsumme, zusammengesetzt aus einem Verwaltungskostenbeitrag sowie einem Beitrag an das Studentenwerk Heidelberg, überdies - falls nicht befreit - der Studiengebühr. Beim Überschreiten der genannten Rückmeldefrist sind Mahngebühren fällig, beziehungsweise es droht die Exmatrikulation.

Letzteres ist für uns jetzt nicht von Belang, denn wir gehen vom Normalfall aus, der ordnungsgemäß erfolgten Rückmeldezahlung. Im Gegensatz zu Bürgerämtern oder auf den gewöhnlichen Konsum ausgerichteten Organisationen erhält das Universitätsmitglied keine Eingangsbestätigung der von ihm geleisteten Zahlung, sondern mit einer gewissen Verzögerung direkt die Papiere, welche ihm die Mitgliedschaft an der Universität bescheinigen, also Immatrikulationsbescheinigung und Studienausweis. Bisher jedenfalls.

Verwaltungskostenbeitrag?

Die Einführung des Verwaltungskostenbeitrages (40€) in Baden-Württemberg im Jahre 2003 ging nicht ohne Proteste einher und so versprach man eilig von Seiten der Landesregierung und Zentralen Universitätsverwaltungen eine erhebliche Verbesserung in der administrativen Betreuung der Studierenden.

Um diesen Artikel nicht unnötig mit bissigen Sarkasmus zu überfrachten, sei gleich gesagt, daß auf das Versprechen alsbaldige Ernüchertung folgte. Die von der Studierendenvertretung angemaßte Verlängerung der Öffnungszeiten der Studierendensekretariate in der ZUV wurde nur halbherzig umgesetzt: eine zusätzliche Nachmittagssprechstunde von 2 Stunden wurde eingeführt, dafür aber auch an anderer Stelle ein Vormittag gekürzt.

Endlich ein Fortschritt!?

Vor Beginn dieses Sommersemesters wurde dann endlich eine innovative Serviceverbesserung beworben, genannt "Online-Dienste". Nach Aussage der ZUV soll dies, Zitat: "einige Gänge ersparen und für Sie einiges vereinfachen und beschleunigen." Seinen praktischen Ausdruck hat dies im Selber-Ausdrucken des Studienausweises. Und zwar als Option für die, die sich den Ausweis nicht weiterhin zuschicken lassen wollen. Diese Leistungssteigerung scheint allerdings so kräfteraubend zu sein, daß die ZUV das alte Verfahren - nämlich die Papiere postalisch ihren Mitgliedern zukommen zu lassen - nach hinten verschieben muß, sprich erst in der Mitte des Monats März bewerkstelligen kann ... oder soll?!

Dies muß leider offen bleiben. Immerhin - um den Titel unseres Artikels zu bedienen - ist das Prozedere nicht unkoscher, denn auf Anfrage teilte die Telefonistin der Zentralen Anlaufstelle der ZUV mit (06221-545454), daß die Bescheinigungen nur deswegen so spät verschickt werden, DAMIT mensch sich das Papier selbst ausdruckt. Es macht schon stutzig, wenn Informationsportale so bereitswillig interne Verwaltungsabläufe erklären, und soll an dieser Stelle auch nicht weiter kommentiert werden. Vielleicht schafft es in der ZUV auch einfach niemand eine Seite zu programmieren, auf der man durch Anklicken des Satzes "ich möchte meine Unterlagen per Post zugeschickt bekommen" einen entsprechenden Vorgang initiiert.

Ein anderes Problem ist viel schwerwiegender und es ist auch der Anlaß vieler Klagen im Moment: Der "Online-Dienst" ist eine Kann-Option, gleichzeitig erwirbt das ordentliche Universitätsmitglied Ansprüche durch die Aufrechterhaltung der Immatrikulation - sofern es dies nachweisen kann. So ist der Studienausweis zum einen Voraussetzung zum Kauf eines Semestertickets und anderseits bereits selbst Fahrkarte. Denn in dem an das Studentenwerk zu zahlenden Betrag ist eine Komplementärfinanzierung des Semestertickets enthalten und diese berechtigt als sogenannte Abendregelung zum Fahren mit Bus und Bahn in der Großwabe Heidelberg.

TAN? Was ist das?

Es gibt nun Menschen, die keinen Drucker haben. Besonders Neuimmatrikulierte, zumal die, die nicht aus Heidelberg kommen, sondern vielleicht aus Kiel oder Kuala Lumpur, ziehen nicht mit kompletter EDV-Ausrüstung nach Heidelberg. Auch werden sie bisweilen noch in abgelegeneren Zimmern einquartiert, wo sie erst recht auf Bus und Bahn - also das Semesterticket - angewiesen sind und den Kauf eines Tickets dem eines Druckers vorzögen.

Andere wollen ihren Ausweis weiterhin zugeschickt bekommen - man vergleiche die TAN-Anleitung (http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/onlineservice/tan_list.html), oder befasse sich mit den digitalen Bearbeitungsmöglichkeiten heutiger Zeit. Wenn man sich aber den Studierendenausweis nicht selber ausdrucken kann oder will - kann man sich bei Prüfungen nicht ausweisen und zu Druckern nicht so leicht gelangen, abgesehen davon, daß man oft nur durch den Kauf einer Fahrkarte dorthin kommen kann.

Das hat alles nichts mit "Service" zu tun, ist sicherheitstechnisch extrem fragwürdig und zuletzt eine bodenlose Unverschämtheit. Auch ohne die perverse Parabel vom Kunden zu bemühen, ist offenkundig, daß die Zentrale Universitätsverwaltung sich durch die Externalisierung verpflichtender Aufgaben unbillig bereichert. Anders ausgedrückt: Wer 40€ Verwaltungskostenbeitrag bezahlt und sich den Studierendenausweis selbst ausdruckt, der zahlt womöglich bald auch fürs Essen in der Mensa, nur um es anschließend selbst zu kochen.

Na dann, guten Appetit!

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Von übergreifenden und anderen Kompetenzen

Wusstet Ihr schon... (11.03.2009)

...wofür ÜK steht? für Übergreifende Kompetenzen.

...was Übergreifende Kompetenzen sind? das wird durchaus diskutiert . Nur nicht in Heidelberg - eine empirisch fundierte Heidelberger Näherungsdefinition wäre "Kraut und Rüben" , so wird es in Heidelberg zumindest praktiziert - die Redaktion empfahl im WS 07/08 konkret z.B.: 2 Punkte im zweistündigen Mittelägyptisch-Tutorium (der vierstündige Sprachkurs brachte auch nur 2 Punkte) und einen Punkt in Pronuciation (oder auch mehr durch den Besuch weiterer gleicher Pronunciation-Kurse im selben Semester) und dann noch fehlende Punkte in Fachdidaktik Deutsch machen - hier kann nämlich über die Punkte noch verhandelt werden (wir ahnen: das, was eigentlich geprüft und bepunktet wurde, war die Verhandlungskompetenz - aber nicht verraten! ...)

...dass es auch ÜK der besonderen Art gibt - In der Semitistik konnte man - sofern man unter den 5 (fünf!) glückllichen ÜK-TeilnehmerInnen war - z.B: eine Einführung in die semitischen Sprachen besuchen. (Wer also der Semitischen Sprachen wegen hingeht, kommt auf jeden Fall in den Kurs - nur ÜK-Punkte gibt es dann nicht.)

...dass das Mitteilungsblatt des Rektors jetzt online eingesehen werden kann? warum das interessant ist? nun, dort werden alle Prüfungsordnungen, Fristen, Gebühren etc. veröffentlicht. Informationen, die man an dieser Uni nicht unbedingt gezielt bekommt, denn die Informationskompetenz einger StudienberaterInnen erstreckt sich oft nicht auf solche Themen.

...dass der UNiMUT dann und wann doch noch Bekennerbriefe bekommt? Letzens kam einer rein, inklusive Floppy. Das Gerede von "Zensur durch das Studentenwerk" klang stark paranoid, nach dem bekannten Ärger mit dieser Einrichtung haben wir uns aber doch ein Laufwerk organisiert und fanden auf der Floppy diese Deklaration der Zusatzstoffe im Essen der Heidelberger Mensa. Die Behauptung der Briefschreiber, diese Liste sei zwischen Januar und März 2008 an den Ausgaben der Mensa einsehbar gewesen und sei inzwischen durch eine entschärfte ersetzt worden, können wir nicht mehr nachprüfen. Dass die gegenwärtige entschärft ist, bezweifeln wir indes nicht.

...dass die Uni Heidelberg sich nicht zu schade ist, zu versuchen, von Menschen, die nach amtlichen Unterlagen 60 % schwerbehindert sind, vor einer Gebührenbefreiung wegen Behinderung auf deren Kosten beweisen zu lassen, dass sie auch wirklich erheblich beeinträchtigt sind in ihrem Studium. Damit kam sie vor Gericht allerdings nicht durch, obwohl sie diese 500 Euro gerne - so die Selbstaussage der Uni - im Interesse einer Verbesserung der Studiensitution für alle anderen Studierenden (ca. 22.000 Personen) eingezogen hätte. Die Kompetenz, die sich hierin zeigt, beschreibt das Verwaltungsgericht wie folgt: "Denn die Forderung der Universität nach einem qualifizierten fachärztlichen Attest, dessen Erstellung aufwändig sei und dessen Kosten der Studierende zu tragen habe, könne behinderte Studierende faktisch davon abhalten, eine Befreiung zu beantragen." Weitere Weitere Details beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Walter I. Schönlein

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Das politische Klima machts möglich:

Studiengebühren für völkisch-nationale Texte (14.03.2009)

Die Einführung von Studiengebühren wurde in der bildungspolitischen Diskussion von neoliberaler Seite intensivst medial vorbereitet, bis diese sich am Ende umsetzen ließ. Derzeit wird an den Hochschulen ausgetest, wie weit sich bei der Verwendung der Gebühren gehen lässt. Eines der jüngsten Beispiele hierfür aus Heidelberg ist die studiengebührenfinanzierte Aufbereitung von völkisch-nationalen Texten, die der Unileitung sogleich eine Pressemitteilung wert war.

In einer Ausstellung am Germanistischen Seminar wird die Korrespondenz aus dem Nachlass von Hans Grimm ausgestellt, der mit "Volk ohne Raum" die Blut-und-Boden-Ideologie des NS entscheidend munitionierte, deren Rasse-Ideologie teilte und auch nach 1945 noch einen an die Person Adolf Hitlers geknüpften Führerkult propagierte wie auch publizierte. Grimm selbst und die Gruppierung völkisch-nationaler Schriftsteller, die dieser in der NS-Zeit um sich versammelte, wird in der Uni-Pressemitteilung eine "oppositionelle Denkweise" zugeschrieben, die sich -- dem Pressetext nach -- vor allem im "Unmut gegenüber den Reglementierungen im Kulturbereich" begründet und diesen zum "Kritiker besonders seiner [i.e. der NS-] Literaturpolitik" macht. Summa summarum -- so das an eine Äußerung Klaus von Delfts anknüpfende Fazit, wird Hans Grimm als "Erscheinung von tragischer Ambivalenz" dargestelllt.

Einmal mehr ist der Unileitung damit eine Pressemitteilung von der Hand gegangen, die als gekonnten Griff ins Klo zu bezeichnen noch euphemistisch wäre. Das Projekt wie die Argumentation müssen bei aufrechten DemokratInnen erhebliche Bauchschmerzen verursachen; Aufarbeitung der Vergangenheit funktioniert anders. Eine Aufarbeitung der Pressemitteilung erscheint daher notwendig:

Schein der Ambivalenz: Unschuldig schuldig?

In der Überschrift und gegen Ende des Textes -- beides für die Wirkung eines Textes nicht unbedeutsame Stellen -- wird Grimm zur "Erscheinung von tragischer Ambivalenz" erklärt. Vom Umstand, dass in der "Erscheinung" mehr die Verklärung als die Erklärung zum Ausdruck kommt, stellt sich die Frage: wie wird die hier genannte "Ambivalenz" gedacht? Der Text bestimmt sie mit dem Wörtchen "tragisch" näher. Einem Wörtchen, bei dem sich PhilologInnen vielleicht an Aristoteles' Poetik erinnern mögen, vielleicht auch an spätere, daran anknüpfende Überlegungen zum Drama. Es ist dies eine Präzisierung, die den Umstand ausdrückt "unschuldig schuldig zu sein". Dies wirft die Frage auf, wo denn die Unschuld eines Denkers aus der NS-Zeit liegen mag, der durch sein schriftstellerisches Werk der Ideologie des Faschismus -- vor 1945 wie auch danach noch -- Vorschub geleistet hat. Eine Frage, die in der PM weniger beantwortet als vielmehr durch weitere haarsträubende Hirnverdrehungen erweitert wird.

Konstruktion von NS-Opposition

Den Schafspelz des oppositionellen Denkers bekommt Hans Grimm -- dies ist das Hauptargument -- vermittels seiner Kritik an den Auswüchsen des NS im Kulturbereich übergestülpt. Die Opposition der Denker macht sich demnach also an deren "Kritik" an Reglementierungen des Faschismus im kulturellen Bereich aus.
Sieht man einmal davon ab, dass sich trefflich darüber streiten lässt, ob in der Barbarei noch Kultur möglich ist, ist das Argument eben eines, dass allgemein eine faschistische Ideologie unterstützt und lediglich "Kritik" an den Auswüchsen der NS-Politik im kulturellen Bereich übt. Als wirkliche Kritik oder gar Opposition lässt sich dies wohl kaum bezeichen, handelt es sich doch um eine Argumentationsfigur, die die allgemeine Norm teilt und allein an den Auswüchsen Tadel übt. Polemisch ausgedrückt wird eben damit einem "normalen Faschismus" der Vorzug vor seinen Randerscheinungen gegeben. Wer hier zur "Opposition" verklärt wird, ist nicht zur Kritik, ja nicht einmal zur inneren Emigration fähig, sondern selbst in der angeblichen "Kritik" noch Turbine des Stroms, in dem er mitschwimmt.

Unterwanderung eines Germanistischen Seminars durch Rechte?

Wie kommt es aber nun zu einem derart blamablem Auftritt? Wie kommt eine solche Verharmlosung und Verdrehung zustande? Gibt es in der Germanistik einen Rechts-Ruck? Das lässt sich -- daraus -- nicht schließen. Es bedarf nicht viel guten Willens, um der Schreiberin wie den am Projekt Beteiligten keine rechtsextremen Tendenzen zu unterstellen, sondern eine, wenngleich fahrlässige, Naivität. Dies macht das Ganze indessen weder zur Lapalie, noch enthebt es uns der Notwendigkeit, darüber nachzudenken, wie die Sache zustande kommen kann. Ein weiterer, weit entscheidender Faktor dürfte einen entscheidenden Teil zu der Sache beigetragen haben: Die Naivität ergibt sich -- wie gemutmaßt werden darf -- systematisch aus tiefgreifenden Veränderungen in der Wissensproduktion und der Arbeit an den Hochschulen.

Der derzeitige Umbau der Hochschulen hat nicht mündige BürgerInnen mit kritischem Bewusstsein im Blick, sondern leistet zunehmend einer Kundenmentalität Vorschub. Studiengebähren, ein auf Verrechenbarkeit zielendes Bepunktungssystem, Noten-Spießruten-Lauf von der Schule an, häppchengerechte Zurichtung von Wissen, Reduktion des Lehrangebots aufs Verwertbares und Orientierung der Studiengänge an "Employability" - dies alles hängt zusammen und es bietet ein Gesamtbild, das die Lern-, Lebens- und Handlungsstrukturen der Lehrenden wie Lernenden beeinflusst. Entlernungsvorgänge und Entmündigungsstrukturen verinnerlichen sich im Bewusstsein aller Beteiligten. Ergebnis ist nicht kritisches Bewusstsein, sondern im Normalfall Naivität. Unfälle, wie im vorliegenden Beispiel, drohen damit zur Regel zu werden. Wissenschaft, die versucht, sich ihrer Verantwortung zu entledigen, ist diese aber damit keineswegs los, sondern ordnet sich der reproduzierten Ideologie unter. Eine permanente Relativierung durch vorgeschobene "Ambivalenzen" ist, indem sie Neutralität nur vortäuscht, eben gerade nicht neutral, sondern entbehrt jeder wissenschaftlichen Redlichkeit.

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Der Aufstand und die dunkle Seite des „Werks"

STUWE - WARS (19.03.2009)

Den Bogen von George Lucas Film-Epos "Krieg der Sterne" zum Studentenwerk Heidelberg (StuWe) schlägt sich leicht: Sterne hat die Heidelberger-Mensa-Küche keine. Kriege hingegen schon; diesen Eindruck gewinnt, wer die Summe von Arbeitskämpfen betrachtet, die studentische Teilzeitkräfte der Studentenwerks-Tochter "Hochschulservice GmbH" (HSG) gegen ihr Muttermutterunternehmen Studentenwerk Heidelberg führten. Das Arbeitsgericht hatte sich letztens hiermit beschäftigt und gab dem letzten der klagenden Studenten Recht. Eine Auseinandersetzung, die zeigt, dass es dem Heidelberger Akademiker das kleine bisschen schwerer fällt, "einfach mal das Maul zu halten". Hier noch mal die Chronologie des Konflikts fürs Geschichtsbuch, in Skywalker-Color und Mensa-Surround.

Episode 1: " Die Rückkehr des Studi-Ritter"

An einem Arbeitsplatz in Teilzeitbeschäftigung weit, weit entfernt vom deutschen Arbeitsrecht, da war einmal ein Steffen Laeuger. Heute einer der letzten seiner Art, durfte er dort auch bleiben, zumindest noch ein bisschen. Steffen Laeuger arbeitete nämlich auch weiterhin bei der Hochschulservice GmbH (HSG), einem einhundertprozentigen Tochterunternehmen des StuWe, bei dem dereinst nahezu alle studentischen Teilzeitkräfte des StuWe angestellt waren. Waren, denn inzwischen ist kein Studierender mehr Beschäftigter der HSG. Die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim stellte im Juli 2007 unter dem Vorsitzenden Richter Jordan fest, dass die ausgesprochene Kündigung gegen Laeuger bei der HSG nicht Rechtens war. Auch die Befristung hielt der Prüfung vor Gericht nicht stand: das Beschäftigungsverhältnis ist - anders als im Arbeitsvertrag geschrieben - ein unbefristetes.

Das macht Laeuger zu einem der wenigen verbliebenen Mitarbeiter der HSG, die noch vor weniger als einem halben Jahr stolze 150 Mitarbeiter zählte und so nahezu 50 Prozent des Personalbedarfs des gesamten StuWe deckte. Die dunkle Prophezeiung, die StuWe-Chefin Ulrike Leiblein am 19.03.08 in der RheinNeckar-Zeitung orakelte, sie hat sich letztendlich fast erfüllt: "Dann ist der Herr Laeuger eben der einzige der dort arbeitet". Denn seine ehemaligen Kollegen sind tatsächlich inzwischen entweder freiwillig gegangen, mit Rahmenvereinbarungen in das StuWe übergegangen oder aber gütlich abgefunden worden.

Episode 2: Die dunkle Bedrohung

Ohnehin war die im Juli 2007 verworfene schriftliche Kündigung Laeugers ein Novum in der Geschichte des Unternehmens; denn ordentlich gekündigt wurde in der zehnjährigen Geschichte der HSG so gut wie nie. Deren Geschäftsführerin Ulrike Leiblein -- im zweiten Jahr in Personalunion auch Geschäftsführerin des Studentenwerks Heidelberg -- pflegte eine eigene Praxis, Beschäftigungsverhältisse zu beenden. Das Rezept war einfach: Alles lief ausschließlich mündlich: Plötzliche Nichtverlängerung der immer wieder ausgestellten Kettenarbeitsverträge.

Anscheinend konnte sich Leiblein bei dieser Praxis auf die Rückendeckung ihrer "Personals" voll verlassen. Begründet wurden die vermeintlichen Entlassungen meist mit Lappalien. Glaubten die Betroffenen den Aussagen ihrer dienstlich Vorgesetzten, kündigten sie durch Nicht-Erscheinen am Arbeitsplatz dann unfreiwillig "freiwillig" selbst. Schriftlich gemahnt wurde so gut wie nie, schriftlich gekündigt erst recht nicht. Die Beschäftigung in Marstallhof und Co: eine riesige Nebelbank im grauen Arbeitsmarkt. Und da es sich beim Studentenwerk um eine deutsche Behörde handelte, glaubte student im Zweifelsfall, dass alles rechtens sei...

Episode 3: Der Angriff der Lohnkrieger.

Ironisch dabei: das Studentenwerk ist die Behörde, die sich eigentlich um die Belange der Studierenden kümmern sollte, eine Behörde deren Angestellte von Geldern der Studenten in Lohn und Brot stehen. Eben diese Angestellten aber haben offensichtlich das dubiose Vorgehen über Jahre voll mitgetragen: Ob in der hauseigenen Personalabteilung, in den Stabsstellen und als unmittelbar Weisungsbefugte der HSG-Mitarbeiter in Mensen, Caféterien und Abteilungen. Selbst vom Personalrat, der Arbeitnehmervertretung des Studentenwerks, kam nichts. Durch die Verlagerung der Arbeitskräfte in die HSG, war den Teilzeitkräften der Weg zur Personalvertretung ohnehin versperrt und diese durfte mit gutem Recht ihre Hände in Unschuld waschen; und das recht sorglos: weder durch aktives noch passives Wahlrecht konnten die Studenten die Besetzung des Gremiums beeinflussen.

Episode 4: Eine neue Hoffnung

Im Oktober 2007 kam die Zäsur: In der HSG rumorte es nach dem ersten Jahr der doppelten Geschäftsführung Leibleins, die Kündigungen nahmen bei Mutter- und Tochterunternehmen ebenso zu, wie die nicht ungewollte demütigende Behandlung der Studenten. Die Frage nach Arbeitnehmerrechten wurde laut, begleitet von der zunehmenden Gewissheit, dass es keine Stelle innerhalb des Studentenwerks gab, an die sich die Betroffenen wenden konnten -- da der Personalrat des Studentenwerks bis dahin nicht zuständig war. So organisierten sich die Studentischen Aushilfskräfte selbst: Wenn das Studentenwerk keinen Platz im Personalrat bietet, gründet man eben ein eigenes Gremium. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) machte es möglich. Ein Betriebsrat, so war man sich einig, würde den Studierenden eine Stimme geben, sie könnten ohne Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes auf Missstände aufmerksam machen.

Gesagt getan: Mit Unterstützung der Gewerkschaften GEW und Verd.i wurde Anfang Oktober 2007 bei einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt. Am 29. Februar 2008 wurde nach verschiedenen gescheiterten Gesprächversuchen bei der Hochschulservice GmbH ein Betriebsrat gegründet. Als Grund für diesen Schritt, nannte Laeuger in der Rhein-Neckar-Zeitung, der sich von nun ab intensiv mit der Materie beschäftige, mehrmals den Verdacht, das Studentenwerk nutze die rechtliche Unbedarftheit der Arbeitnehmer aus. Unter ihnen seien schließlich auch viele ausländische Studierende, die mit dem deutschen Rechtsystem noch weniger vertraut sind als die deutschen Studis. Grundlegende Arbeitsrechte, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaub wurden und werden eventuell zu Unrecht vorenthalten.

Episode 5: Das Imperium schlägt zurück

Der Schritt zu einer ordentlichen Rechtsvertretung für Studierende entpuppte sich als der Stich ins Wespennest. Geschäftsführerin Leiblein gab sich janusköpfig: einerseits versicherte sie der Öffentlichkeit eine Interessenvertretung anzuerkennen und wies rückblickend in einem Interview mit dem Magazin "Meier" im Juni 08 den Vorwurf zurück, mündige Studenten unterdrücken zu wollen und entgegnete gar: "Mitbestimmung gehört in jedes Unternehmen". Andererseits sah sie sich, wie sie in selbigen Interview zugab, in Zugzwang: "Deshalb haben wir gehandelt". Und das tat sie: Nachdem die Betriebsratswahlen am letzten Tag der Laufzeit der Kettenarbeitsverträge der HSG-Beschäftigten endlich durchgeführt werden konnten, und eben Steffen Laeuger dort zu einem der Interessensvertreter gewählt wurde, war Leiblein vorbereitet und schlug zu: Wenige Stunden nach dem Gang zur Wahlurne wurden den Mitarbeitern plötzlich Rahmenvereinbarungen mit dem Studentenwerk Heidelberg, statt der üblichen Arbeitsverträge mit der HSG aufgedrängt.

Die zweifelhaft bei der HSG Beschäftigten wurden so über das Mutterunternehmen beschäftigt, so ihrer frisch gewählten Rechtsvertretung entzogen. Die Leiter in Mensen und Caféterien spurten, scheuchten ihre Mitarbeiter eiligst in das Personalbüro des Studentenwerks. Nur dort durften die Unterschriften unter die Schriftsätze, mit denen viele ahnungslose Studenten das Ende ihrer Beschäftigung bei der HSG besiegelten, geleistet werden. Mit nach Hause nehmen, in Ruhe durchlesen und rechtlich prüfen lassen, das lief nicht. Unterschreiben oder klagen, die einzige Wahl nach der Wahl. Die Schriftstücke durften das Studentenwerk ohne Unterschrift nicht verlassen, darauf legte man Wert. Über Nacht war der erste demokratisch gewählte Betriebsrat der HSG entmachtet.

Episode 6: Die Rache der "Werkler"

Waren Mitglieder des Personalrates des Studentenwerks Wochen zuvor bei der Wahlversammlung zum Betriebsrat der HSG in der Heidelberger Gaststätte "Essighaus" noch vollmundig und Mut zusprechend vor Ort, war selbigen angesichts dieser Entwicklung offensichtlich die Luft ausgegangen. Das Gremium ließ der plötzliche drastische Zuwachs seines Personalstandes kalt, von Vertretung der Arbeitnehmerinteressen keine Spur. Informationen für die Studierenden, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollte, gab es nicht. Warnungen, dass der Betriebsrat durch die Rahmenvereinbarungen legal ausgehebelt werde und es zu einer massiven rechtlichen Schlechterstellung der Studierenden komme, blieben ohne Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung des StuWe.

Doch, wie das Urteil nun zeigt, stellten diese neuen Vereinbarungen tatsächlich eine wesentliche Verschlechterung der Rechte der Mitarbeiter dar. Lediglich eine Handvoll, jene die juristische Schritte wegen ihrer Arbeitsverträge eingeleitet hatten, verblieben in der HSG. Doch dort ließ Mama Mensa ihre Mühle mahlen: den Klage-Willigen wurde die Arbeit verwehrt, Lohn wurde ihnen ab sofort nicht mehr ausgezahlt. Manch anderer nicht klagender aber dennoch unliebsamer Mitarbeiter, erhielt, entgegen den späteren Darstellungen Leibleins in einer Stellungnahme gegenüber dem Unimut, keine Rahmenvereinbarungen angeboten. Sie sahen sich binnen Stunden ohne Arbeitsplatz und ohne Einkünfte. Gütliche Einigungen mit der Handvoll klagender Studenten, reduzierten das Unternehmen Ende Mai schließlich auf wenige Personen: unter anderem den Noch-Betriebsrat Steffen Laeuger. "Noch", weil die Betriebsratswahl an sich, vom Studentenwerk Heidelberg nämlich als "undemokratisch" bezeichnet, der Garaus gemacht werden soll.

Mit Erfolg: Vor dem 10. Senat des Arbeitsgerichts Mannheim wurde Ende Mai die Betriebsratswahl in erster Instanz für fehlerhaft erklärt. Der Grund: Ein Betriebsratskandidat war ganze 96 Stunden zu kurz im Unternehmen beschäftigt, da man eine Unterbrechung in dem Beschäftigungsverhältnis des langjährigen Mitarbeiters geltend machen konnte. Beruhigend: Zur Abwechslung hatte das Studentenwerk hier mal ganz genau in die Gesetzbücher geschaut. Chapeau! Durch die Mitarbeiterverlagerung zum Studentenwerk lag nun kein betriebsratsfähiger Betrieb mehr vor. Mitbestimmung Ade. Steffen Laeuger aber ließ sich nicht abfinden und kündigen ließ er sich erst recht nicht. Am Ende des Prozesses, an dem er das Urteil jedem Kompromiss vorzog, forderte der Arbeitsrichter ihn auf, darauf zu verzichten, Rechtmittel gegen das Kippen des Betriebsrates einzulegen: " Sie tun damit der Betriebsratsbewegung keinen Gefallen", sagte der Vorsitzende Richter, Jordan.

Nachdem das Verfahren gegen Laeuger rechtkräftig geworden war, mahnte man ihn verhaltensbedingt mehrere Male ab und versetzte ihn ab Juli 2008 von der Abteilung Studienfinanzierung in die Abteilung Rechnungswesen, wo er von nun an seine Arbeitskraft der Behörde zur Verfügung stellen musste. Im August 2008 kündigte man dem letzten Mohikaner verhaltensbedingt fristlos und später hilfsweise ordentlich. Derzeit wird vor dem 10. Senat des Arbeitsgerichts Mannheim geprüft, ob diese fristlose Kündigung rechtmäßig war. Der Vorsitzende Richter äußerte sich im Rahmen des Gütetermins bereits kritisch zu den Abmahnungen. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren im Kammertermin im Mai 2009 ausgehen wird.

Erneut teilte Steffen Laeuger die Auffassung der Mama Mensa nicht. Es war schließlich nicht die erste Auffassung, die der angehende Gymnasiallehrer nicht so einfach teilen wollte. Die Geschäftsführerin Ulrike Leiblein hatte Laeuger in der Rhein Neckar Zeitung vier Monaten zuvor als "Studenten-Opa" bezeichnet (RNZ vom 19.03.2008, Stadtausgabe). Vielleicht hängt man ihm irgendwann an diesem Namen noch drei Buchstaben dran, und ernennt ihn zum "Studenten Opi Wan". Im Gegensatz zu dem George Lukas Epos wird es von " STUDI WARS" wohl noch den siebten Teil geben. Zwar weicht wohl der Krieg dann dem Scharmützel, aber zumindest darf man sich ab Episode sieben die Titel selbst ausdenken.

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Die Nightline sucht engagierte Mitarbeiter!

ruf doch mal an (20.03.2009)

Die nightline sucht MitarbeiterInnen. Hier der Aufruf:

Die Nightline Heidelberg e.V., das studentische Zuhörertelefon, sucht ehrenamtliche Mitarbeiter zum einen natürlich für die Arbeit am Telefon, aber auch für sonstige, organisatorische Aufgaben im Verein. Nach einem (obligatorischen) Schulungswochenende am Semesteranfang, kann es direkt losgehen. Neue Mitglieder werden sowohl am Telefon, als auch bei planenden und organisatorischen Aufgaben direkt als gleichrangige Mitglieder eingebunden und können sich so von Anfang an einbringen und das Vereinsleben aktiv mitgestalten.

Wichtig ist, dass ihr am Schulungswochenende Zeit habt, denn ohne die Schulung geht es leider nicht. Sie findet dieses Sommersemester vom 24.-26.04.09 statt. Am Montag davor, dem 20.04.09, sind alle Interessierten zu einem Infoabend eingeladen. Falls du grundsätzlich am Engagement bei uns Interesse hast, schreib uns einfach eine Email (info@nightline-heidelberg.de). So kannst Du auf all deine Fragen Antworten bekommen und dir ein Bild machen, wie das Engagement bei uns so ist. Wir würden uns freuen dich nächstes Semester dabei zu haben! Falls du noch gar nicht weißt, was die Nightline ist, hier ein kleiner Text über uns:

Die Nightline ist eine telefonische Anlaufstelle von Studierenden für Studierende. Jeder kann bei uns anrufen. Wir bieten allen Anrufenden die Möglichkeit anonym und vertraulich über alles zu reden, was ihn oder sie gerade beschäftigt. Egal, ob jemand einfach kurz etwas loswerden will oder gerade alles über einem zusammenbricht. Typische Gesprächsinhalte sind beispielsweise Probleme im Studium, Prüfungsangst, Ärger in der Beziehung oder mit den Eltern, Stress in der WG oder Einsamkeit. Die Nightline bietet eine Möglichkeit zum offenen Gespräch am späten Abend und nachts,bwenn belastende Gefühle und Ängste erfahrungsgemäß besonders drängend werden können und andere Gesprächspartner nicht oder nicht mehr erreichbar sind. Wir sind selbst Studierende, befinden uns also in einer ähnlichen Lebenslage wie ihr.

Die Nightline ist aber kein reines Sorgentelefon. Wir verstehen uns auch als Vermittlungsstelle zu zahlreichen anderen universitären und außeruniversitären Beratungseinrichtungen in Heidelberg und Mannheim. Am besten lässt sich dies anhand eines Beispiels beschreiben: Eine Anruferin hat Schwierigkeiten mit dem BAföG. Wir können dann als Schaltstelle fungieren und ihr die Telefonnummer der BAföG-Sprechstunde der FSK geben. Die Anruferin kann aber auch einfach nur ihren Unmut loswerden. Allgemeine Informationen, die uns zur Verfügung stehen, geben wir gerne weiter. Wir stehen mit verschiedenen studentischen Gruppen in Kontakt, verfügen über eine große Datenbank mit Kontaktdaten, können aber gegebenenfalls auch im Internet etwas für euch recherchieren.

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