Hauptberuflich an einer Universität oder einem Universitätsklinikum tätige Personen mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben, die keine Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer sind, gehören dienst- und mitgliedschaftsrechtlich zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter, wenn sie zugleich Aufgaben in Forschung und Lehre zu erfüllen haben.
Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003