Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist ehrenamtlich. Die externen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003