Paragraph 20, Artikel 6 des neuen LHG

Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist ehrenamtlich. Die externen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.


Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003

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