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UNiMUT aktuell: "Stärker pauschalisierende Vorschriften"

Baden-Württemberg will im Bundesrat das BAföG ändern

"Stärker pauschalisierende Vorschriften" (15.01.2004)

Am 15.12. des vergangenen Jahres kam aus Baden-Württemberg über den Bundesrat ein Antrag zu einer weiteren Reform des BAFöG. Für hiesige Verhältnisse überraschend ist, dass nicht nur studifeindliche Regelungen vorgesehen sind -- insbesondere der ohne Begründung mögliche einmalige Fachwechsel bis zum zweiten Semester einschließlich ist sicher ein Fortschritt. Eher bekannt wirkt, dass die Förderausschüsse, die bisher bei strittigen Fällen befragt werden konnten, aufgelöst werden -- mit der akademischen Selbstverwaltung hat es das MWK nun mal nicht so. Wahr ist allerdings auch, dass diese Ausschüsse schon bisher nicht furchtbar viel tun durften, und wenn sich die Regierung nicht durchringen kann, sie zu stärken -- was eingestandenermaßen zu einer Verlängerung des Bewilligungsverfahrens führen könnte --, ist ihre Abschaffung sicher vertretbar.

Etwas ernster ist die "stärkere Pauschalisierung", die als Leitspruch des Entwurfs gehandelt wird, bei der Frage der Wohnbeihilfe, die nun unabhängig von der konkreten Miete gewährt werden soll. Studis, die da bisher den Höchstsatz bekommen haben (am Heidelberger Wohungsmarkt kein Problem), zu Einbußen von 24 Euro pro Monat führen kann. Richtig Landeshandschrift trägt schließlich der Vorschlag, BAföG-Förderung nur noch bei Aufnahme der zur fördernden Ausbildung bis zum 27.Lebensjahr zu gewähren. Im Klartext: Wer z.B. KrankenpflegerIn ist und nach ein paar Jahren Berufspraxis ein Medizinstudium aufnimmt, darf sich komplett durch Nachtwachen finanzieren.

Studis online hat eine genauere Übersicht über die Änderungen im Gesetzentwurf -- dessen Regelungen übrigens je nach parlamentarischem Prozedere bereits Mitte des Jahres in Kraft treten könnten -- aufs Netz gelegt,

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Druckfassung

Erzeugt am 15.01.2004

unimut@stura.uni-heidelberg.de