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UNiMUT aktuell: Studienzeitverkürzung leicht gemacht

Studienzeitverkürzung leicht gemacht (16.10.97)

Als im Sommer Gerüchte laut wurden, im Wissenschaftsministerium sei am 2.7. beschlossen worden, DoktorandInnen mit einer halben Stelle würden nicht mehr immatrikuliert oder ggf. exmatrikuliert, wollte das kaum jemand glauben -- was für einen Sinn hätte so eine Maßnahme auch, zumal im Hinblick auf die aktuellen Promotionsordnungen, die größtenteils noch den Besuch von Vorlesungen oder zumindest Seminaren vorsehen, gleichgültig, woraus sich einE DoktorandIn finanziert. Oder hätte es drum gehen sollen, die Statistik zu schönen, denn üblicherweise sind Promotionsstudis natürlich in hohen Semestern? Oder handelt es sich gar um einen perfiden Plan, die Promotion gänzlich in die verschulten Graduiertenkollegs zu drängen?

Eigentlich alles zu absurd, um wahr zu sein -- aber wieder einmal zeigt sich, dass für den Karrieristenhaufen, der das Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg ausmacht, kein Beschluss zu dumm ist. Dem UNiMUT sind bereits zwei Fälle bekannt, in denen DoktorandInnen auf BAT IIa/2-Stellen nicht mehr immatrikuliert wurden, und das, obwohl bis vor ein paar Wochen die Immatrikulation auch für diese Klientel noch problemlos möglich war. Wer den Stichtag verpasst hat, hat augenscheinlich Pech gehabt.

Genaues wissen leider weder die Dekanate noch das Studierendensekretariat -- nur der Leiter des Dezernats 2 der ZUV (Studium und Lehre), Eckhard Behrens -- gerade dieses Jahr schon oft unangenehm aufgefallen --, verfügt allem Anschein nach über den Wortlaut des einschlägigen ministerialen Erlasses, redet aber bekanntermassen nicht mit Studis. Oder wenn, dann nur, um mal wieder seine unendliche Überlegenheit vorzuführen -- gerade deshalb ist es aber wichtig, ihm besorgte Fragen über die eigene Zukunft zu stellen: HD-54-2313. So, wie die Dinge stehen, sind wir also auf Gerüchte angewiesen, die unter anderem wissen wollen, dass noch im Wintersemester Briefe an die restlichen Studis auf BAT-Stellen rausgehen sollen, welchen Inhalts, ist allerdings nicht bekannt. Ob auch InhaberInnen halber WiHi-Stellen betroffen sind, weiß mensch auch nicht (das wäre allerdings der Gipfel des Nonsens, ihre Stellen sind ja abhängig von ihrer Immatrikulation). Sicher sind wohl vorläufig nur Leute, die auf Stipendien oder in Graduiertenkollegs sitzen.

Das alles heißt nicht, dass mensch sich die Exmatrikulation einfach so gefallen lassen muss. Zumindest sollte der Verwaltungsgerichtshof Gelegenheit erhalten, den Erlass zu prüfen. Betroffene, die sich an einer Klage beteiligen möchten oder einfach nur Kontakt zu anderen Opfern Stuttgarter Irrsinns suchen, können sich über die Redaktion über den Stand der Dinge informieren.

Neuigkeiten (17.10.): Vereinzelnt liegt der Erlass jetzt auch Dekanaten vor; nach dieser Fassung haben WiHis nichts zu befürchten.

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Druckfassung

Erzeugt am 16.10.1997

unimut@stura.uni-heidelberg.de