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UNiMUT aktuell: Stuttgart vs. Trotha

Stuttgart vs. Trotha (13.05.99)

Die Uni Stuttgart hat sich heute in einer einen Senatsbeschluss reflektierenden Presseerklärung in die Phalanx der Unis eingereiht, die mit mehr oder weniger deutlichen Worten die Novellierung des Hochschulgesetzes Marke Trotha ("dritte Phase der Angriffe") ablehnen. Ist die Überschrift mit "Nachbesserungen erforderlich" noch recht moderat, werden anschließend in einem lapidar "Erforderliche Änderungen" überschriebenen Abschnitt fast alle Prärogative der "Reform" kritisiert. So kann sich der Stuttgarter Senat zu der Aussage durchringen, "daß Universitäten nur teilweise mit Unternehmen vergleichbar seien" (was in Heidelberg erst nach dem Rauswurf von Siebke möglich sein wird), und so sollten "weiter" (diesem suggestiven "weiter" möchte sich die Redaktion nur zögerlich anschließen) alle Gruppen an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, der Verwaltungsrat soll einfach nur, DekanInnen sollen Amateure und RektorInnen sollen nur vier Jahre bleiben.

Und so fort. Leider vergaß die Pressesprecherin der Uni, die am Ende der Einleitung erwähnten "deutliche Nachbesserungen für die Möglichkeiten des Teilzeitstudiums" genauer zu elaborieren. Ob uns da nicht eine leise Kritik an Trothas zwanghafter Exmatrikuliererei vorenthalten wurde? Die Redaktion findet: Psycho- und Zwangssyndrome müssen benannt werden dürfen.

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Erzeugt am 12.05.1999

unimut@stura.uni-heidelberg.de