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UNiMUT aktuell: 70 % sollen zahlen - neuer Vorstoss der HRK zur Einführung von Studiengebühren

70 % sollen zahlen - neuer Vorstoss der HRK zur Einführung von Studiengebühren (07.03.00)

Laut Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) unternimmt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen neuen Versuch bundesweit Studiengebühren einzuführen, diesmal in der Form von „Bildungsgutscheinen“ und „Studienkonten“. Aus der Unterfinanzierung der Hochschulen folgern die Rektoren, dass Studiengebühren an der Zeit wären, „um für die Hochschulen mehr Geld zu bekommen“. 70% aller Eltern mit studierenden Kindern sollen demnach bald für Hochschulbildung bezahlen.

Die HRK schlägt ein Gebührenmodell mit Bildungsgutscheine und einer „kräftigen, allerdings sozial gestaffelten Zuzahlung der Eltern“ vor. Aufgrund der baldigen Erhöhung des Familienlastenausgleichs stünden den Familien höhere Einkommen zur Verfügung, die „neue Spielräume und eigene Investitionen in die Ausbildung der Kinder eröffne“, so die HRK. Analog zum Bausparen soll auch Bildungssparen steuerlich vergünstigt werden. Kinder, deren Eltern nicht gespart hätten, könnten zurückzahlbare Darlehen für ein Hochschulstudium erhalten. Eltern werden aber als Finanzierungsnorm für die Bildung ihrer Kinder dargestellt. „Mit dem Vorschlag der HRK wird nicht nur die starke Abhängigkeit der StudentInnen von ihren Eltern weiter forciert, sondern auch die endgültige Privatisierung des Grundrechts Bildung durchgepeitscht“, kritisiert der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) das Gebührenmodell. Zudem würde der Druck auf StudentInnen erhöht, schnell und die Fächer zu studieren, die später Gewinn brächten. Die BAföG-Pläne der Bundesregierung kritisierte die HRK und wünschte sich, dass das zusätzliche Geld bei den Hochschulen verbleiben möge.

„Selbst CSU-Politiker, wie der bayerische Bildungsminister Zehetmair haben inzwischen begriffen“ merkt jedoch Kerry Sailer vom fzs an „dass Studiengebühren den Rückzug der staatlichen Finanzierung der Hochschulen einläuten und den Hochschulen nicht zusätzlich zur Verfügung stehen würden. Ausserdem mutet eine Kritik an einer misslungenen BAföG-Reform nur mehr zynisch an, wenn gleichzeitig Studiengebühren gefordert werden, die mit dem Ziel der Chancengleichheit für alle unabhängig von Herkunft klar unvereinbar sind. Wenn nur deshalb das BAföG als unzureichend kritisiert wird, weil ohne besseres BAföG keine Studiengebühren eingeführt werden können, bleibt uns buchstäblich die Spucke weg.“

Auch Bundesbidlungsministerin Buhlman scheint Gebühren nicht völlig abgeneigt. Zwar betont sie, sie sei gegen Gebühren, unternimmt aber wenig und möchte nur in einem Staatsvertrag festschreiben, dass Studieren bis zu "einem ersten, berufsqualifizierenden Abschluss" gebührenfrei bleibt. Was das ist, kann dann allerdings beliebig festgelegt werden: der Bachelor, die Promotion - oder gar die Zwischenprüfung? Oder nur die Zeit, in der man theoretisch einen Abschluss machen kann? Für Baden-Württemberg wird ein Staatsvertrag sowieso nichts bringen: Regelungen, die bereits vor dem Staatsvertrag bestehen, wären ausgenommen. Und Prüfungsgebühren kann man mit einer solchen Formulierung sowieso nicht verhindenrn.

Ein Nachtrag zu diesem Artikel findet sich unter dem Datum des 9.3.

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Erzeugt am 07.03.2000

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