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UNiMUT aktuell: Sachsen-Anhalts Kultusministerium braucht Geld

Sachsen-Anhalts Kultusministerium braucht Geld (16.11.00)

Nach einem dem StudentInnenrat (StuRa) Halle vorliegendem Entwurf des Kultusministeriums von Sachsen-Anhalt soll unter dem Deckmantel einer Verordnung über Gebühren für weiterbildende Studiengänge und Lernmittel die bundesweit schärfste Studiengebührenregelung eingeführt werden. Der Unimut dokumentiert im Folgenden eine Infomail des StuRa Halle.

Nach einem Protokollauszug des Kultusministeriums vom 13. Juli 2000 soll ein Studium prinzipiell gebührenpflichtig werden. Lediglich der Besuch der Veranstaltungen, die zum Erwerb der minimalen Berufsqualifikation gehören, ist danach noch studiengebührenfrei. Damit sind der Spracherwerb sowie alle wissenschaftlichen Zusatzqualifikationen, welche gerade ein Hochschulstudium ausmachen, in Zukunft gebührenpflichtig. Desweiteren sollen auch die Kosten für Lernmittel im Studium in Zukunft von den Studierenden getragen werden. Die Definition der Lernmittel sind so weitläufig gefaßt, daß es den Hochschulen zusätzlich sogar noch möglich ist, Geräte , z.B. Labor- oder Rechentechnik, von den StudentInnen kostendeckend über Nutzungsgebühren finanzieren zu lassen. Dabei müssen die Hochschulen die Studiengebühren zwar erheben, können aber deren Höhe weitgehend frei selbst bestimmen. Die Hochschule ist hier zugleich Widerspruchsbehörde, welches eine sehr fragwürdige Praxis ist. Die Erläuterungen des Kultusministeriums zum Entwurf der Gebührenverordung, welche dem StuRa vorliegen, lassen erkennen, daß eine Gebührenerhebung der Regelfall sein soll. Ausnahmen können bei verminderter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einzelner Teilnehmer durch die Hochschulen gewährt werden.

Sachsen-Anhalts Kultusministerium führt damit die bundesweit schärfste Regelung in puncto Studiengebühren ein, welche sogar über die des Studiengebührenbefürworters von Trotha in Baden- Württemberg eingeführte Regelung hinaus geht. Selbst der Beschluß der Kultusministerkonferenz für ein gebührenfreies Erststudium wird damit ignoriert. Bei der derzeitigen Haushaltslage der Hochschulen in Sachsen-Anhalt, ist es geradezu logisch, daß die Hochschulen die derzeitigen Haushaltskürzungen voll an die StudentInnen weitergeben. Wenn die Studierenden Lernmittel, wie Chemikalien oder Enzyme, selbst bezahlen müssen, werden praktikumsintensive Studiengänge in den Naturwissenschaften nur noch von finanziell bessergestellten Studierenden absolviert werden können. Sachsen-Anhalts Kultusministerium konterkariert somit jegliche Vorstellung von Chancengleichheit und des Rechtes auf Bildung. Eine solche Gebührenverordnung kann aus Sicht des StudentInnenrates der Martin-Luther-Universität nicht politischer Wille einer sozialdemokratischgeführten Landesregierung sein.

Die Redaktion trägt nach, dass die Verwaltung in Sachsen-Anhalt von - wen wundert´s - Baden-Württemberg aufgebaut wurde. Und man sollte die baden-württembergische Regelung nicht missverstehen: auch dort ist man ab dem ersten Semester zahlungspflichtig, allerdings gewährt das Land (noch?) ein „Bildungsguthaben“, mit dem man (derzeit) eine gewisse Spanne Studium finanzieren kann.

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Erzeugt am 16.11.2000

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