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UNiMUT aktuell: Weniger Schulden - mehr BAföG: Kabinett billigt BAföG-Reform

Weniger Schulden - mehr BAföG: Kabinett billigt BAföG-Reform (27.09.00)

Das Bundeskabinett hat die von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn vorgelegte Bafög- Reform gebilligt. Danach sollen künftig wieder mehr Studierende eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Nicht beschlossen wurde eine seit langem angemahnte strukturelle Reform des BAföG.

Der Förderungshöchstsatz steigt um 7,3 % von 1 030 auf 1 105 Mark, damit erhöht sich der Durchschnittssatz auf 730 DM (das entspricht dem Stand von 1995). Studierende in den neuen Bundesländern erhalten künftig die gleichen Beträge wie ihre KommilitonInnen im Westen. Zugleich wird die Darlehnsschuld auf 20 000 Mark begrenzt. Bisher konnten sich BAföG-EmpfängerInnen mit bis zu 30 000 Mark verschulden. Studierenden aus den einkommenschwächsten Elternhäusern solle aber nicht die größte Schuldenlast nach dem Studium aufgebürdet werden, heißt es zur Begründung. (Das BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gezahlt.) Zudem wird die Schuldenlast dadurch kalkulierbar und schreckt im Vorfeld nicht mehr so stark ab.

Kindergeld wird bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs nicht mehr auf das Einkommen angerechnet. 270 DM zusätzlich stehen also auch den BAföG-geförderten Familien voll zur Verfügung. Das Freibetragssystem wird vereinfacht und die für die anrechenbaren Einkommen maßgeblichen Freibeträge zugleich deutlich angehoben. Weitere Verbesserungen sind gezielt im unteren und mittleren Einkommensbereich vorgenommen worden. Bei BAföG- geförderten Studierenden mit Kindern wird künftig der Betreuungsaufwand für Kinder bei der Förderung bis zum 10. Lebensjahr statt bisher nur bis zum 5. Lebensjahr berücksichtigt.

Künftig wird es eine Studienabschlussförderung geben, unabhängig von den Gründen, die zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer geführt haben. Auch nach einer selbstverschuldeten Unterbrechung des Studiums soll es eine zweite Chance für alle Studierenden im Förderungsrecht geben. Die Hilfe zum Studienabschluss für die Dauer der Prüfungsphase wird als Bankdarlehen denjenigen gegeben, die innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden.

Studierende sollen EU-weit Ausbildungsförderung erhalten. Nach zwei Semestern in Deutschland wird das Studium innerhalb der EU bis zum Abschluss zu Inlandssätzen gefördert. Masterstudiengänge, die auf Bachelor aufbauen, werden dann gefördert, wenn sie eine interdisziplinäre Ergänzung darstellen, die für den Beruf besonders förderlich ist.

In Kraft treten soll die Reform zum 1.April 2001. Bundesministerin Bulmahn rechnet damit, dass über 80.000 jungen Leute in der Ausbildung zusätzlich gefördert werden - viele junge Leute hätten in der Vergangenheit gar nicht mehr die Möglichkeit erwogen, überhaupt BAföG zu beantragen, das in den letzten Jahren der Regierung Kohl zur Bedeutungslosigkeit verkommen sei. Nun werde die Ausbildungsförderung wieder zu einer verlässlichen Größe vor allem für junge Menschen, die keine goldene Kreditkarte mit in die Wiege gelegt bekommen haben. Bulmahn verwies in diesem Zusammenhang auf die kürzlich veröffentliche OECD-Studie, nach der Deutschland im internationalen Vergleich mit 28 % Studienanfängern weit hinter dem Durchschnitt von 40 % zurückliegt. Gerade Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll durch das neue BAföG die Entscheidung für ein Studium erleichtert werden.

Die Bundesregierung wird für die Reform der Ausbildungsförderung ab dem kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen mobilisieren. Die Ausgaben werden gegenüber 1998 insgesamt um fast 50 % erhöht. Weiteres Geld wird die Bundesregierung in eine Aufklärungskampagne über die neuen Regelungen stecken.

Darüber hinaus wird zur Zeit ein zusätzliches Angebot für einen Bildungskredit vorbereitet. Damit soll es jungen Menschen, die kein BAföG erhalten, ermöglicht werden, einen Kredit in besonderen Studiensituationen in Anspruch zu nehmen. Dieser soll für einen Zeitraum von zwei Jahren beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt oder Prüfungssemester zur Verfügung stehen.

Der Entwurf des Gesetzes und die Presseerklärungdes Bundesbildungsministeriums.

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Erzeugt am 27.09.2000

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